Weimars Polizei vollstreckt Haftbefehl
Einen Haftbefehl gegen einen 42-jährigen Mann vollstreckten am Freitag, 20. Februar, gegen 23 Uhr Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Weimar. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl über mehr als zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe aufgrund mehrerer Einbruchsdelikte vor. Der Aufenthaltsort des Gesuchten konnte im Stadtgebiet von Weimar in einer Gartenhütte ermittelt werden. Bei der Festnahme leistete der Mann Widerstand. Infolge der körperlichen Auseinandersetzung wurden sowohl der Beschuldigte als auch ein Polizeibeamter leicht verletzt. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurden zudem geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden und sichergestellt. Der 42-jährige wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zusätzlich zu den bereits vorliegenden Delikten erwarten den Mann nun mehrere Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. red
Überschlag im Straßengraben
Zu einem Verkehrsunfall kam es am Samstagvormittag, 21. Februar, auf der Bundesstraße 87 zwischen Umpferstedt und Mellingen. Der 55-jährige Fahrer eines Opel Corsa kam zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab. Als er gegenlenkte, verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, geriet auf die gegenüberliegende Straßenseite und überschlug sich im dortigen Straßengraben. Das Fahrzeug blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrzeugführer wurde leicht verletzt und vor Ort medizinisch versorgt. Weitere Verkehrsteilnehmer wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht gefährdet. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. red
Betrunken und ohne Führerschein am Steuer
Ein Anwohner aus Blankenhain meldete der Polizei am Samstagabend, 21. Februar, dass zwei Männer mit einem Pkw auf sein Grundstück gefahren und nun zu Fuß geflüchtet seien. Die Einsatzkräfte stellten vor Ort einen 32-Jährigen und einen 39-jährigen fest, die sich hinter einer Hecke vor den Beamten versteckten. Nach Rücksprache mit Zeugen ergaben sich Hinweise, dass zunächst der eine Mann das Fahrzeug geführt hatte und anschließend ein Fahrerwechsel mit seinem Beifahrer stattfand. Ungünstig war, dass beide beteiligten Personen erheblich alkoholisiert waren. Zudem konnte keiner von ihnen eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Gegen die Männer wurden Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. red



