- Eine Weihnachtszeit ohne Lichterketten und Co. ist für viele unverzichtbar
- Aber ab wann darf man die Weihnachtsbeleuchtung einschalten?
- Eine feste Vorschrift existiert nicht, jedoch hilfreiche Orientierungspunkte
Für viele Menschen ist die Adventszeit und Weihnachten die Zeit der Lichter. In der Wohnung macht man es sich mit flackernden Kerzen gemütlich, draußen wird mit leuchtenden Figuren und Lichterketten dekoriert. Auch viele Städte setzen im Winter auf Weihnachtsbeleuchtung, um ihre Zentren und Einkaufsstraßen in der Zeit vor Weihnachten zu verschönern.

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Wer das auch zu Hause tun möchte, hat eine große Auswahl. Von dezenten Sternen und kleinen Lichtern bis hin zu bunten Weihnachtsmännern und blinkenden Neonketten wird im Einzelhandel nahezu alles angeboten. Hat man sich die gewünschte Deko ausgesucht, steht man einer schwierigen Entscheidung: Ab wann soll man die Weihnachtsbeleuchtung anbringen und erstrahlen lassen?
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Weihnachtsbeleuchtung einschalten: Gibt es verbindliche Regeln?
Eine klare Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Fest steht: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, ab wann Weihnachtsbeleuchtung erlaubt ist. Wer will, kann sie das ganze Jahr lang leuchten lassen. Doch ganz ohne Regeln geht es in Sachen Deko-Beleuchtung nicht.
So darf die Weihnachtsbeleuchtung die Helligkeit der ortsüblichen Beleuchtung, also etwa Straßenlaternen und Lampen an Hauseingängen, nicht wesentlich überschreiten. Lichterketten und beleuchtete Figuren sollten damit kein Problem sein. Wer im Garten allerdings eine Lasershow anbringen will, könnte Schwierigkeiten bekommen. Denn wenn Nachbarn durch Weihnachtsbeleuchtung über das übliche Maß hinaus beeinflusst werden, können sie gegen die Lichter vorgehen. Das ist etwa der Fall, wenn die Nachtruhe durch die Helligkeit gestört wird.

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Weihnachtsbeleuchtung anbringen: Was gilt als üblich?
Einen zeitlichen Rahmen für die Weihnachtsbeleuchtung gibt der Gesetzgeber dagegen nicht vor. Es gibt aber durchaus Konventionen, ab wann Häuser im weihnachtlichen Glanz erstrahlen sollten. Dabei sind vor allem drei Termine relevant:
- Totensonntag: Der Totensonntag ist der letzte Sonntag vor dem ersten Advent und dem Gedenken an die Verstorbenen gewidmet. In der Regel wird Weihnachtsbeleuchtung erst angebracht, wenn dieser Tag vorüber ist.
- 1. Advent: Der 1. Advent läutet traditionell die Vorweihnachtszeit ein. Viele Menschen lassen ihre Weihnachtsbeleuchtung daher ab diesem Tag leuchten.
- 1. Dezember: Auch der 1. Dezember ist ein typisches Startdatum für die Weihnachtsbeleuchtung. Je nach Jahr kann er vor oder nach dem 1. Advent liegen.

Ob man sich an einen der genannten Termine hält, ist aber jedem selbst überlassen. Ähnlich ist es auch bei der Frage, wann die Weihnachtsbeleuchtung wieder entfernt werden sollte. Manche Menschen halten sie schon unmittelbar nach Weihnachten für überflüssig, andere lassen sie bis Neujahr leuchten. Ein typischer Termin, an dem die Weihnachtsbeleuchtung vielerorts zum letzten Mal erstrahlt, ist zudem der 6. Januar – der Tag der Heiligen drei Könige.









