Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Awo-Tochterfirma AJS gGmbH und ihrem früheren Geschäftsführer Michael Hack ist ein vorläufiges Urteil gefallen. Die Handelskammer am Landgericht Erfurt hat die Klage von Hack gegen seinen Rauswurf zurückgewiesen. Zudem muss er 692.000 Euro Schadensersatz bezahlen.
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Michael Hack wurde vor vier Jahren bei der AJS gGmbH fristlos entlassen. Im Ergebnis einer Innenrevision bei der AJS waren damals nach Awo-Angaben so viele Belege für Fehlverhalten gefunden worden, dass darauf nur mit der fristlosen Entlassung reagiert werden konnte. Dieser Sichtweise der Arbeiterwohlfahrt Thüringen folgten jetzt auch die Richter am Landgericht Erfurt.
Schadensersatz soll Hack deshalb bezahlen, weil es das Gericht als erwiesen ansieht, dass er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zwei Kindergartenprojekte in Schmölln am Aufsichtsrat der AJS gGmbH vorbei eingefädelt hat.
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Hack war in den Fokus geraten, nachdem diese Zeitung aufgedeckt hatte, dass er über Jahre ein Gehalt bezog, das mit den Werten der Awo nicht vereinbar gewesen ist. In der Folge wurde die Arbeiterwohlfahrt Thüringen komplett neu strukturiert, wechselten mehrere Personen im Aufsichtsrat. Auch die AJS-Geschäftsführung wurde neu aufgestellt.
Nach Entscheidung zur Awo in Thüringen: Rechtsmittel sind einen Monat lang möglich
Innerhalb eines Monats haben die Beteiligten die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil der Handelskammer Erfurt einzulegen, das entsprechend noch nicht rechtskräftig ist. Bei dem Verkündungstermin am Landgericht Erfurt waren weder Hack selbst noch sein Anwalt anwesend. Die AJS war anwaltlich am Landgericht vertreten.
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