Zehn Monate lang hatte man nichts mehr von Gisèle Pelicot gehört. Sie erhielt zwar den französischen Orden der Ehrenlegion, sie verlangte (und erhielt) Schadensersatz, weil eine Pariser Illustrierte sie mit ihrem Lebenspartner abgebildet hatte; und sie bereitet für das kommende Jahr ihre Memoiren vor. Aber das Wort ergriff sie öffentlich lange nicht nicht.

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Jetzt gibt die Frau, die durch ihren Fall und ihren Kampf gegen sexuellen Missbrauch weltberühmt geworden war, ihre selbst auferlegte Zurückhaltung nochmal auf. Am Montag erschien Gisèle Pelicot pink gekleidet zum Berufungsprozess in der ehemals römischen Stadt Nîmes, in dessen gut erhaltener Arena heute Stierkämpfe ausgetragen werden. Pelicots Anwalt Stéphane Babonneau hatte vorausgeschickt, seine Klientin sei zwar müde, aber sie wolle ihre Verantwortung noch einmal wahrnehmen.
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Gisèle Pelicot: „Die Scham muss die Seite wechseln“
Das bedeutet, dass die Ikone für Frauenrechte ein weiteres Mal darlegen will, was ihr jahrelang widerfahren ist. Noch einmal muss sie sich mit der Gewalt auseinandersetzen, die sie durch ihren eigenen Ehemann erfahren hat: 50 fremde Männer hatte er über die Webseite coco.fr in das Haus der Pelicots in dem Provence-Örtchen Mazan eingeladen; und sie alle vergingen sich an der zuvor betäubten Gattin, missbrauchten sie, filmten sie, vergewaltigten sie. Die Straftaten blieben jahrelang unentdeckt.
Gisèle Pelicot, heute 72, besteht auch beim Berufungsprozess auf eine öffentliche Verhandlung. Genauso hatte sie es sich auch beim erstinstanzlichen Prozess gewünscht, was ihr großen Respekt in der Öffentlichkeit bescherte. Die Angeklagten und auch ihre brutalen Videos sollten gezeigt werden, „damit die Scham die Seite wechselt“ – so hatte Gisèle Pelicots wichtigster Satz im monatelangen erstinstanzlichen Prozess in Avignon gelautet.

Dort, im Justizgebäude von Avignon, waren im vergangenen Dezember alle 51 Angeklagten verurteilt worden: Die Hauptfigur, ihr Ehemann Dominique Pelicot erhielt 20 Jahre Haft, seine Internetbekanntschaften Haftstrafen von drei bis 15 Jahren. 17 der 51 legten Berufung ein, 16 zogen sie aber zurück: Sie sahen spätestens nach dem Urteil ein, dass das, was sie getan hatten, unter den Tatbestand der Vergewaltigung fällt, und dies sogar mit dem erschwerenden Umstand, dass das Opfer betäubt und damit reaktionsunfähig war.
Husamettin D.: Angeklagter beschreibt Vorgehensweise von Dominique Pelicot
Ein einziger Verurteilter ist in Nîmes aber da. Husamettin D. geht am Stock, er hinkt, da er unter Polyarthritis leidet. Der 44-jährige Bauarbeiter hat eine Frau und ein trisomes Kind. Er entspricht nicht so ganz dem Bild eines brutalen Schänders. Sein Ding, das waren Sexpartys in Swingerclubs. Als er der Einladung von Dominique Pelicot Folge leistete, dachte er an einen „flotten Dreier“.
Sein Gastgeber bedeutete ihm, leise zu sein, als er ihn ins Schlafzimmer führte. D. sagte im ersten Prozess, er habe gedacht, die Frau auf dem Ehebett spiele den schlafenden Part. Der Arbeiter ließ sich nicht zweimal bitten und machte sich über den Körper von Gisèle Pelicot her, drang mehrfach in ihn ein. „Sie ist ja tot!“, entfuhr es ihm laut einem Video, das im Prozess nur ausgewählten Personen gezeigt wurde. Dominiqe Pelicot verneinte, und wirklich – einmal hob die nahezu bewusstlose Frau den Kopf, einmal schnarchte sie sogar. Nach etwa einer Stunde ließ D. frustriert ab; er zog sich an und verließ das Haus.
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Vor dem Gericht in Nîmes wird er an drei Tagen die gleichen Fragen beantworten müssen, die ihm schon in Avignon gestellt wurden. Warum verlangte er nie die Einwilligung von Gisèle Pelicot zu dem angeblichen „Sexspiel“? D. räumte bei seiner ersten Einvernahme ein, daran habe er gar nicht gedacht. Dass jede Form von sexueller Penetration in einen anderen Körper den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllten, war ihm seinen Angaben zufolge auch nicht klar. Jetzt, da er das Strafrecht kenne, sei es ihm bewusst, sagte er 2024.
Aber D. sagte wie einige andere Angeklagte auch: „Ich bin kein Vergewaltiger.“ Trotzdem erhielt er neun Jahre Haft. Das Gericht befand, dass D. „hätte merken müssen“, dass die Frau eingeschläfert war, sodass es unmöglich war, auf irgendeine Art nach ihrer Zustimmung nachzufragen.

Der dreitägige Berufungsprozess wirkt mit seinem einzigen Angeklagten wie ein Kondensat des ersten, des Massenprozesses. Die Argumente ähneln sich; der Arbeiter D. ist ein beispielhafter Vertreter der in Avignon viel zitierten „Kultur der Vergewaltigung“. Eine Kultur, die Dominanz und Gewalt zur Basis hat, der jede Reflexion oder gar Einsicht abgeht.
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In Nîmes, wo einst die römische Kultur herrschte, ist aber auch einiges anders als in Avignon, der Stadt des weltberühmten Theaterfestivals: In zweiter Instanz wird nun ein Geschworenengericht entscheiden, kein Berufsgericht wie im ersten Prozess. Das mache die Sache nicht leichter für seinen Klienten, sagte sein zweiter Anwalt Marc Darrigade: „Mein Klient weiß, dass alle Blicke auf ihn gerichtet sind. Aber er fühlt sich nicht als Vergewaltiger. Er fühlt sich reingelegt, verraten von Dominique Pelicot.“
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Letzterer hat das Verdikt mit dem Höchststrafmaß von 20 Jahren akzeptiert und auf Berufung verzichtet. In Nîmes wird er nur als Zeuge aussagen müssen. Wenn er inzwischen nicht geläutert ist, wird er D. auf die gleiche Art anschwärzen, wie er es in Avignon mit allen 50 Mitangeklagten getan hatte. Dominique Pelicot, der laut den Psychiatern „perverse“ Schänder seiner eigenen Frau, will nicht als einziger zahlen.
Gisèle Pelicot hat bereits bezahlt und gelitten. Aber sie will keine Rache. Sie will nur, dass die Scham in Zukunft auf der Seite der Gewalttäter liegt.








