Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizisten Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dies teilte eine Sprecherin mit. „Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, hieß es.

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Der Beamte soll den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb in einem Krankenhaus.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Polizist davon aus, er werde mit einem Messer angegriffen. Tatsächlich versprühte Lorenz Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Demnach wollte der 21-Jährige fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe gab es laut Staatsanwaltschaft daher keine Notwehrlage.
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Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte, so die Staatsanwaltschaft. Daher werde der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Damit droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht Oldenburg entscheiden.
Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos – weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt.
jst/dpa





