Kürzlich las ich in der mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube und Heimat“, welche ihre Wurzeln in Thüringen hat, einen interessanten Beitrag zur Bedeutung des Ehrenamtes in unserer Zeit. Der Autor ist kein Redakteur, sondern der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Kraft seines Amtes auf den Geburtstag des deutschen Grundgesetzes hinweist, den 23. Mai 2026. Dieser Tag am kommenden Sonnabend, so schreibt der Bundespräsident am Beispiel der vielen Tausend Ehrenamtler in den Kirchengemeinden, sollte ein besonderer bundesweiter Ehrentag ebenso für die Menschen sein, die in Vereinen für soziale, kulturelle, sportliche und viele andere Aufgaben tätig sind.
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Ohne diese ständigen Aktivitäten würde unsere deutsche Gesellschaft nicht funktionieren, da sie vom Staat nicht geleistet werden. Und es gibt weitere zahlreiche Ehrenamtler, die als Einzelpersonen tätig sind, ohne die Vorzüge eines Vereins. Diese tragen die Aufwendungen dafür selbst, haben also keine Chance, etwa die Ehrenamtspauschale zu erhalten, und finanzieren die notwendigen Dinge für das Ehrenamt aus der Rente.
Viele engagierte Ehrenamtler landesweit stehen ohne Verein da. Hier gibt es also eine Rechtslücke, die der Gesetzgeber mit dem Bundespräsidenten sicher bald schließen wird, zur Freude aller Beteiligten. Zumindest sollte er das.



