Ich habe eine Mahnung für ein Glücksspiel-Abo erhalten, das ich nie abgeschlossen habe. Was kann ich tun? Es antwortet Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen unter Druck setzen. Wenn Sie keinen Glücksspiel-Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie die Forderung nicht bezahlen. Trotzdem sollten Sie die Mahnung nicht einfach ignorieren. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und am besten so, dass Sie den Versand später nachweisen können. Teilen Sie dem Unternehmen oder Inkassobüro mit, dass Sie keinen Vertrag geschlossen haben. Bitten Sie um einen Nachweis, wann und auf welchem Weg der Vertrag angeblich zustande gekommen sein soll. Schreiben Sie auch dazu, dass Ihre persönlichen Daten möglicherweise missbräuchlich verwendet wurden. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Musterbriefe bereit.

Bewahren Sie alles gut auf: Mahnung, Umschlag, E-Mails, Bestellbestätigungen, Abbuchungen oder Screenshots. Wenn der Verdacht besteht, dass jemand Ihre Daten für Bestellungen, Verträge oder Kundenkonten genutzt hat, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Eine Kopie der Anzeige können Sie dem Anbieter oder Inkassobüro mitschicken. Prüfen Sie außerdem Ihre Kontoauszüge und wichtige Online-Konten. Ändern Sie Passwörter, wenn Sie befürchten, dass Zugangsdaten in falsche Hände geraten sind. Wo es möglich ist, aktivieren Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
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Besonders wichtig: Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, müssen Sie schnell reagieren. Dann reicht ein einfacher Brief an das Unternehmen nicht mehr aus. Gegen einen Mahnbescheid muss fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Unterstützung erhalten Sie bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen.
Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 5555 erreichbar.




