Aktuell werden Tiefkühlbeeren wegen Keimen zurückgerufen. Wie gefährlich ist das? Und wie kann ich mich vor einer Infektion schützen? Es antwortet Tina Hanke, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Tatsächlich kommt es hin und wieder vor, dass Tiefkühlbeeren mit Keimen belastet sind und auch größere Krankheitsausbrüche auslösen, beispielsweise in Schulen oder Altenheimen. Generell gilt daher: Kochen Sie tiefgekühlte Beeren immer vor dem Verzehr ab! Dadurch werden die Keime unschädlich gemacht und Sie schützen sich effektiv vor einer Erkrankung.

Hepatitis A: Tiefkühlbeeren können schwere Krankheit auslösen

Bei dem aktuellen Rückruf ist eine Tiefkühlbeerenmischung mit Hepatitis-A-Viren verunreinigt. Hepatitis-A-Viren haben eine relativ lange Inkubationszeit. Das heißt, erste Symptome treten durchschnittlich erst nach vier Wochen auf. Meist kommt es zu Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Abgeschlagenheit und gelegentlich erhöhter Temperatur. Da Hepatitis-Erreger die Leber angreifen, kann es außerdem zu einer Gelbsucht mit Gelbfärbung der Haut, dunklem Urin und entfärbtem Stuhl kommen. Außerdem kann die Haut stark jucken. Ältere Menschen oder Menschen mit einer Lebererkrankung können schwere Verläufe entwickeln.

Weitere Verbrauchertipps

Gegen Hepatitis A können Sie sich vorbeugend impfen lassen. Die Impfung kann aber auch noch vor einer Infektion schützen, wenn sie schnellstmöglich innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt zu einer erkrankten Person oder Aufnahme eines belasteten Lebensmittels erfolgt. Tiefkühlbeeren können aber auch mit anderen Erregern belastet sein, wie zum Beispiel Noroviren. Der beste Schutz bleibt daher, die Beeren vor dem Verzehr gut durchzuerhitzen.

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, 24. Juli, beantwortet Jurist Ralf Reichertz Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.