Wer durch eine Erkrankung in die Armut rutscht hat es oft schwer, in unserer Gesellschaft wieder Anschluss zu finden. Wer schon im frühen Alter arbeitsunfähig wird, ist meistens noch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. Mag sein, dass es für Betroffene, die wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können, Leistungen zum Lebensunterhalt gibt. Doch wer staatliche Stütze erhält, bekommt meist noch Diskriminierung gratis dazu. Ein gutes Beispiel dafür gibt es auf dem heutigen Wohnungsmarkt.

Wohnungsmangel spitzt sich zu: Weniger Neubau, höhere Mieten

In Erfurt fehlen rund 3000 Wohnungen. Deutschlandweit sind es laut „Sozialer Wohn-Monitor 2026“ fast 1,4 Millionen Wohnungen und in Thüringen zirka 20.000. Die Zahl der Wohnungen, die deutschlandweit fehlen, steigt von Jahr zu Jahr noch mehr an. Zwar ist das Problem mit dem Wohnungsmangel schon lange Zeit bekannt, doch durch die Preissteigerungen für Baumaterial und die hohen Bauauflagen lohnt es sich für viele Investoren nicht mehr, zu bauen. Daraus folgt, dass die Mieten deutschlandweit immer mehr steigen und es für eine Wohnung zeitweise hunderte von Bewerbern gibt. Viele private Vermieter nutzen diese Situation aus und wählen bewusst die einkommensstärksten Klienten, sodass Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, keine Chance mehr haben.

Dazu kommt noch die anhaltende Bürgergelddebatte, in der ein diskriminierendes Bild über faule Leistungsempfänger gezeichnet wird. Auch wenn diese Art von Stigmatisierung und Pauschalisierung seit einigen Jahren immer stärker wurde, so gab es dieses Bild über Leistungsempfänger bereits in der Vergangenheit. Vor über 14 Jahren gab es mal eine Debatte und Berichterstattungen über sogenannte „Mietnomaden“, in denen man gehäuft über verwahrloste Wohnungen, meistens von Leistungsempfängern, berichtete. Dies führte schließlich dazu, dass die Vermieter noch skeptischer gegenüber Menschen, die Leistungen vom Amt erhalten, wurden.

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Mittlerweile hat jeder Vermieter das Recht, unzählige Unterlagen wie eine Vorvermieterbescheinigung, Schufa-Auskunft und einen ausführlichen Lebenslauf bereits im Bewerbungsprozess anzufordern. Menschen, die Leistungen vom Amt erhalten, werden oft gleich aussortiert. Obwohl es rechtswidrig ist, gibt es sogar Vermieter, die für den Mietvertragsabschluss von Leistungsempfängern zusätzlich zu der Kaution noch einen Bürgen verlangen. In einigen gängigen Portalen ist in den Anzeigen sogar schon vermerkt, dass man die Wohnung nicht an Menschen vermieten möchte, die Leistungen vom Amt erhalten.