Ich habe meinen Handyvertrag über den Kündigungsbutton auf der Internetseite meines Anbieters gekündigt. Eine Bestätigung per E-Mail habe ich nicht bekommen. Inzwischen wurde der Monatsbeitrag erneut abgebucht. Ist meine Kündigung trotzdem wirksam, und was kann ich jetzt tun? Es antwortet Nicole Schneider, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Die fehlende Bestätigung bedeutet nicht, dass Ihre Kündigung unwirksam ist. Kommt es zum Streit, sollten Sie aber belegen können, dass Sie auf „Jetzt kündigen“ geklickt haben. Dann wird zunächst davon ausgegangen, dass die Kündigung direkt beim Anbieter eingegangen ist. Speichern Sie deshalb die Kündigungserklärung mit Datum und Uhrzeit oder machen Sie nach dem letzten Klick einen Screenshot. Fehlt ein sicherer Nachweis, kündigen Sie vorsorglich noch einmal per E-Mail oder Einwurfeinschreiben. Weisen Sie dabei darauf hin, dass Sie bereits online gekündigt haben.
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Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter (0361) 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, 21. August, beantwortet Juristin Nicole Schneider Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.






