Der Brand im Restloch Rusendorf beschäftigt weiterhin Behörden und Menschen im Altenburger Land. Beim Landratsamt Altenburger Land gehen zahlreiche Meldungen über Geruchsbelästigungen ein. Gleichzeitig gibt es Sorgen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen des Brandgeschehens.

Aktuelle Nachrichten aus dem Altenburger Land

Landratsamt bündelt Infos zum Kohlebrand online und per Mail

Das Landratsamt nimmt die Hinweise nach eigenen Angaben sehr ernst. Die zuständigen Fachbereiche und Fachdienste haben deshalb die bislang vorliegenden Informationen zum Kohlebrand in Rusendorf auf einer zentralen Internetseite zusammengetragen. Dort werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet: www.altenburgerland.de/de/kohlebrand-rusendorf-fragen-und-antworten

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Angesichts der Vielzahl der Anfragen bittet die Behörde die Bürgerinnen und Bürger, sich zunächst über die bereitgestellten Informationen zu informieren. Die Inhalte sollen laufend aktualisiert werden. Für weitere Fragen hat das Landratsamt zudem eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Kohlebrand@altenburgerland.de

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Messungen sollen mögliche Gesundheitsgefahren klären

Auch die Stadt Meuselwitz hat reagiert. Sie erließ am 7. August 2026 einen Bescheid, auf dessen Grundlage die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) konkrete Messungen durchführen lässt. Dabei sollen gesundheitsgefährdende Parameter untersucht werden.

Ziel ist es, gemeinsam mit den zuständigen Behörden mögliche gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls schnell reagieren zu können.

Mit den Untersuchungen wurde als externe Sachverständige der Zusammenschluss von Eurofins und Aneco – zwei Großanbieter im Bereich der Umwelt- und Emissionsanalytik – beauftragt, heißt es weiter.

Wann die Ergebnisse der Messungen vorliegen, ist derzeit noch offen. Sobald Messwerte und deren Bewertung vorliegen, wollen die zuständigen Stellen darüber informieren.

Was tun bei gesundheitlichen Beschwerden?

Das Gesundheitsamt des Altenburger Landes empfiehlt Menschen mit akuten gesundheitlichen Beschwerden, diese ärztlich abklären zu lassen. Betroffene können sich an ihren Hausarzt oder Kinderarzt wenden oder ein Krankenhaus aufsuchen.

Die dabei erhobenen Befunde können zudem zur Dokumentation an das Gesundheitsamt Altenburger Land übermittelt werden.

Die Behörde bittet zugleich um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Anfragen nicht jede Frage einzeln beantwortet werden kann, heißt es abschließend.