• Im Mordprozess um den getöteten Fabian aus Güstrow verwickelt sich die Angeklagte einmal mehr in Widersprüche
  • Gina H. weist den Tatvorwurf weiterhin zurück
  • Mit einem Urteil wird nach bisheriger Planung im Oktober gerechnet

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Angeklagte Gina H. am Dienstag eine wichtige Aussage zu ihrem Alibi geändert. Zu Beginn des 28. Verhandlungstags räumte die 30-Jährige ein, sich nicht mehr sicher zu sein, ob sie am 11. Oktober 2025 Geld vom Konto ihrer Großeltern abgehoben habe. Noch wenige Tage zuvor hatte sie vor dem Landgericht Rostock angegeben, 1500 Euro von dem Konto geholt zu haben. Die Großeltern hätten jedoch erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe.

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Eine Nachfrage der Staatsanwaltschaft ergab nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks (NDR), dass von dem Konto an diesem Tag kein Geld abgehoben worden war. Mit diesem Umstand konfrontiert, relativierte Gina H. ihre frühere Aussage.

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Die Frage nach dem Geld ist für den Prozess deshalb von Bedeutung, weil die Angeklagte damit ihre Fahrt nach Güstrow erklärt hatte. Sie hatte ausgesagt, am 10. Oktober 2025, dem Tag von Fabians Verschwinden, in der Nähe gewesen zu sein, um für ihre Großeltern Geld von deren Konto abzuheben. Die Bankkarte habe sie allerdings vergessen.

Richter hinterfragt die Erklärung für die Fahrt

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt hatte die Angeklagte bereits in der vergangenen Woche ausführlich zu ihren Angaben befragt. Dabei ging es unter anderem darum, warum sie nach eigenen Angaben nach Güstrow gefahren war und was sie dort gemacht hatte.

Die Erklärung mit dem Geldabheben wirft aus Sicht des Gerichts weitere Fragen auf. Denn obwohl die Angeklagte zunächst angegeben hatte, das Geld später noch geholt zu haben, lässt sich eine entsprechende Abhebung nach den im Prozess angesprochenen Kontodaten nicht belegen.

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Schütt hatte die Angeklagte deshalb auch gefragt, warum das Geldabheben offenbar nicht besonders dringend gewesen sei. Eine eindeutige Erklärung habe sie darauf nicht geben können.

Die Befragung der Angeklagten war am vergangenen Donnerstag nach mehr als fünf Stunden unterbrochen worden und wurde am Dienstag fortgesetzt. Der Richter hatte dabei unter anderem wissen wollen, warum Gina H. wenige Tage nach Fabians Verschwinden einen Bekannten gebeten hatte, gemeinsam in der Umgebung von Klein Upahl nach dem Jungen zu suchen – unter anderem „im Wald oder auf’m Acker“. Auch darauf habe sie keine konkrete Antwort gegeben, berichtet der NDR.

Angeklagte bestreitet Tat

Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt zu haben. Anschließend soll sie den Jungen an einem Tümpel bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen haben. Nach Darstellung der Anklage soll sie später an den Fundort zurückgekehrt sein und versucht haben, den Leichnam in Brand zu setzen.

Fabian war am 10. Oktober von seiner Mutter als vermisst gemeldet worden. Vier Tage später wurde seine Leiche gefunden.

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Nebenklage sieht Widersprüche

Gina H. weist den Tatvorwurf zurück. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft könnte das Motiv mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen. Der Mann hatte sich einige Wochen vor dem Verschwinden seines Sohnes von der Angeklagten getrennt. Die Anklage geht davon aus, dass Gina H. Fabian als Hindernis für eine mögliche Wiederaufnahme der Beziehung gesehen haben könnte.

Die Befragung der Angeklagten hatte bereits am vergangenen Donnerstag für Reaktionen der Prozessbeteiligten gesorgt. Christine Habetha, die Anwältin von Fabians Mutter, sagte nach Angaben des NDR, Gina H. habe sich mit ihren Aussagen „um Kopf und Kragen geredet“. Verteidiger Andreas Ohm widersprach dieser Einschätzung. Widersprüche in den Aussagen seiner Mandantin seien aus seiner Sicht nicht geeignet, ihr die Tat nachzuweisen. Mit einem Urteil wird nach bisheriger Planung im Oktober gerechnet.

mit dpa