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Germanwings-Prozess: Gericht weist Schmerzensgeldklage der Hinterbliebenen ab
Berlin. 150 Menschen starben 2015 bei einer der größten Flugzeugkatastrophen der Bundesrepublik. Eine Schmerzensgeldklage wird es nicht geben.

Wrackteile der Germanwings-Maschine© Sebastien Nogier/dpa | Sebastien Nogier

