Die Deutsche Bahn macht Ernst. Seit Donnerstag gilt das im Sommer angekündigte Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen, also auch in Leipzig, Dresden und Erfurt. Ab sofort darf in Wartehallen und auf Bahnsteigen kein Tropfen Alkohol mehr genossen werden. Das ist ein harter Schlag für viele Reisende. Es bleibt aber ein Fünkchen Hoffnung: Züge und Bahnhofsgastronomie sind von dem Verbot ausgenommen. Man kann sich also auch weiterhin die Verspätung, den Zugausfall oder den kleinen technischen Halt auf freier Strecke schöntrinken.
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Wer alkoholisiert auf einem Bahnsteig angetroffen wird, muss per Quittung nachweisen, dass er sich im Bordrestaurant oder am Bahnhofskiosk betrunken hat. Die Quittung gilt aber nicht als Ersatzfahrkarte für jene, die im Vollrausch ihre Zugbindung verpennt haben. Grundsätzlich rät die Bahn, nur so viel Promille intus zu haben, dass man das Wort „Schienenersatzverkehr“ noch halbwegs verständlich artikulieren kann. Das gilt nicht für Inhaber der Bahncard 100. Sie werden von Bahnmitarbeitern ungefragt zum nächstbesten Zug getragen.






