Meiningen. Den Antrag der Staatsanwaltschaft Meiningen auf ein Hauptverfahren gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann (CDU) wurde vom Amtsgericht abgelehnt.

Gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann (CDU) wird zunächst nicht wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Meiningen verhandelt. Das Amtsgericht habe den Antrag der Staatsanwaltschaft Meiningen auf Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit. Zur Begründung erklärte das Gericht, der Tatnachweis könnte nach vorläufiger Bewertung der Ermittlungsergebnisse „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden“. Es gehe dabei um den Nachweis vorsätzlichen Handelns. Gegen die Entscheidung des Gerichts habe die Staatsanwaltschaft Meiningen sofort Beschwerde eingelegt.

Dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Hauptmann wird nach Gerichtsangaben von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Jahr 2021 durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuerklärung beim Finanzamt Suhl eine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft soll dem Fiskus ein Schaden «im unteren fünfstelligen Bereich» entstanden sein.

Gegen Hauptmann hatte auch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft wegen Corona-Maskendeals ermittelt. Dieses Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit war aber eingestellt worden, da es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Hauptmann hatte 2021 sein Bundestagsmandat niedergelegt.

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