Versorgungsaffäre: Gericht entscheidet bis Ende März über Staatskanzleichef Gnauck
Erfurt. Die Klage des Thüringer Staatskanzleichefs Jürgen Gnauck (CDU) auf lebenslange Erstattung medizinischer Behandlungskosten durch das Land Thüringen für sich und seine Familie wird bis Ende März vor Gericht entschieden. Das bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin des zuständigen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Thüringen in Weimar auf Anfrage.
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