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Gericht verbietet Wahl-O-Mat zur Europawahl in jetziger Form
Berlin/Köln. Der Wahl-O-Mat für die Europawahl benachteiligt kleine Parteien, so ein Urteil. Er darf in der jetzigen Form nicht angeboten werden.

Der Wahl-O-Mat für die Europawahl darf in seiner jetzigen Form nicht mehr im Einsatz sein.Foto: Paul Zinken/dpa© zgt

