Kontaktsperre für ganz Thüringen: Die Grundverordnung im Wortlaut
Wegen der Corona-Pandemie soll in Thüringen bis zunächst 19. April ein Kontaktverbot gelten.

Zwei ältere Menschen machen eine kurze Pause vom Spaziergang. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab dem 25. März in Thüringen nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet.© dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

