Erfurt. Eltern mussten weiterhin Gebühren für den Kindergarten zahlen, auch wenn diese coronabedingt schließen mussten. Diese sollen nun erstattet werden.

Eltern sollen Gebühren für die Kinderbetreuung zurückbekommen, wenn die Einrichtungen wegen des Wirkens der Bundesnotbremse in der Corona-Pandemie schließen mussten. Das sieht eine Gesetzesanpassung vor, die am Donnerstag im Thüringer Landtag erstmals beraten wurde. Bislang ist geregelt, dass Eltern die Gebühren vom Land erstattet bekommen, wenn Landesregeln dazu führen, dass Kindergärten schließen müssen. Nun soll die Erstattung auch wirken, wenn Bundesregeln die Schließung nach sich ziehen.

Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün und der CDU begrüßten das Vorhaben, die AfD beklagte erneut die Corona-Maßnahmen. Das für die Erstattung der Gebühren eingesetzte Geld hätte man etwa für die Einstellung von Lehrern verwenden können, argumentierte der AfD-Abgeordnete Uwe Thrum. Der Gesetzesentwurf wurde in den Bildungsausschuss überwiesen.

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