Erfurt. Schüler, die das Schuljahr wiederholen wollen, können dies jetzt freiwillig nicht mehr tun. Was Elternvertreter dazu sagen.

Die Landeselternvertretung (LEV) fordert, den Antrag auf freiwilliges Wiederholen auch am Ende des Schuljahres stellen zu können. In den Abmilderungsverordnungen während der Corona-Zeit sei das bereits praktiziert worden. „In den letzten Tagen häufen sich die Anfragen bei der LEV. Eltern möchten, dass ihre Kinder das Schuljahr freiwillig wiederholen. Durch die Wiederholung hoffen sie, dass Lerninhalte besser verinnerlicht oder Chancen besser genutzt werden können und die Kinder mögliche Defizite nicht in höhere Klassenstufen mitschleppen“, so LEV-Sprecherin Claudia Koch.

Hinzu komme die Hoffnung, dass durch Ausfall oder Krankheit nicht oder unzureichend vermittelter Stoff nachgeholt werden könne. Manche Kinder bräuchten auch einfach mehr Zeit. „Leider sieht die Thüringer Schulordnung eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres nur bis eine Woche nach den Halbjahreszeugnissen vor. Die Lernentwicklung im zweiten Schulhalbjahr bleibt dabei unberücksichtigt. Das ist unlogisch“, sagt Koch.

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Das freiwillige Wiederholen sei im Schulgesetz verankert. Das könne man nicht in der untergeordneten Schulordnung ändern, heißt es aus dem Bildungsministerium. Gerichte würden den Gesetzeswortlaut aber sehr großzügig auslegen, so dass Wiederholen auch am Ende des Schuljahres möglich sei.

Bildungsminister Helmut Holter (Linke) sagt, Schulen fingen bereits im April oder sogar früher an, das nächste Schuljahr vorzubereiten. Wenn erst am Ende des Schuljahres Schüler hinzukämen, bestehe die Gefahr, dass die gesamte Planung durcheinanderkomme. Vor allem in den Städten, in denen die Klassen vollliefen, gebe es mitunter kaum eine Reserve, noch Schüler aufzunehmen.