Erfurt. Während der Corona-Pandemie war der Bedarf an medizinischen Schutzartikeln riesig und das Angebot begrenzt. Thüringen schuf ein Pandemielager mit Masken, Desinfektionsmittel und mehr. Doch die Haltbarkeit der Güter endet nach und nach.

Masken, Desinfektionsmittel, Schutzkittel: Was im Ausnahmezustand der Corona-Pandemie im großen Stil beschafft wurde, landet nun wegen abgelaufener Haltbarkeit nach und nach auf dem Müll. Aus dem Thüringer Pandemielager wird nach derzeitigem Stand medizinisches Material im Wert von rund 2,8 Millionen Euro entsorgt, wie das Landesamt für Verbraucherschutz auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Ein größerer Teil davon wurde bereits vernichtet.

Bei den Berechnungen wurden Durchschnittspreise verwendet, denn die Preisunterschiede für die Artikel waren während der Pandemie teils enorm. Den Angaben nach entspreche der Wert der nun entsorgten oder noch zu entsorgenden Artikel in etwa zehn Prozent des Anschaffungswertes. Material mit einem kalkulierten Wert von rund 1,8 Millionen Euro wurde demnach bereits vernichtet.

Medizinprodukte mit Millionenwert muss vernichtet werden

Doch in den Beständen schlummern noch weitere Artikel, deren Haltbarkeit bereits abgelaufen oder nahe am Verfallsdatum ist. Der Auflistung des Verbraucherschutzamtes zufolge geht es beispielsweise um FFP3-Schutzmasken im Wert von 12.730 Euro, Einweg-Overalls im Wert von 50.917 Euro oder Einmalschutzkittel im Wert von 963.145 Euro. Insgesamt ist demnach noch Material im Wert von rund einer Million Euro zu entsorgen.

Dabei wägt das Landesamt durchaus ab, wie mit den Artikeln zu verfahren ist, erklärte eine Sprecherin der Behörde. Die Kosten für die Lagerung, für die Entsorgung und mögliche alternative Möglichkeiten für die Weiterverwendung der Artikel spielen eine Rolle. „Durch den derzeitig laufenden Mietvertrag für das Pandemielager kommt es durch die Vernichtung hier lagernder Materialien jedoch kaum zu Einsparungen“, heißt es aus dem Landesamt. Allerdings habe man Kosten einsparen können durch die Vernichtung von extern eingelagertem Desinfektionsmittel, das als Gefahrengut gilt.

UV-Strahlung schwächt Wirkung von Masken ab

Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) ist das Ablaufdatum bei Corona-Schutzmasken in der Regel nicht als Mindesthaltbarkeitsdatum zu verstehen. „Gleichwohl kann davon ausgegangen werden, dass gute technische Gründe für eine zeitliche Beschränkung der vollen Funktion vorliegen“, heißt es auf der Internetseite des BAUA. Die Haltbarkeit sei unter anderem von der Wirkung von UV-Licht abhängig und anderen Lagerbedingungen wie der Temperatur. Je nach Maskentyp werde das Material bei der Herstellung noch mit einer elektrostatischen Aufladung versehen. „Wie lange die elektrostatische Aufladung einer Schutzmaske vorhält, ist von den verwendeten Materialien und Produktionsprozessen abhängig“, heißt es von der BAUA.

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