Donald Trump steht vor Gericht. Bislang war unklar, ob der Ex-Präsident auch persönlich erscheinen wird. Sein Anwalt schafft Klarheit.

Die Sicherheitslage vor dem Bundesgericht in Washington D.C. ist angespannt. Um 16 Uhr Ortszeit muss sich hier Ex-Präsident Donald Trump schweren Vorwürfen zur mutmaßlichen Wahlbeeinflussung und zum Angriff auf das Kapitol stellen. Bisher war unklar, ob Trump persönlich vor dem Gericht erscheinen wird.

Jetzt deutet ein Anwalt von Trump an, dass der Republikaner selbst im Gerichtssaal sitzen wird und nicht live zugeschaltet wird. "Natürlich haben wir kein Problem damit, persönlich vor Gericht zu erscheinen und so wird es auch kommen", sagte Trumps Anwalt John Lauro einem Interview mit dem Radiosender "npr".

Trump: Bereits die dritte Anklage

Trump ist der erste Ex-Präsident in der Geschichte der USA, der sich wegen einer mutmaßlichen Straftat vor Gericht verantworten muss – und das gleich in mehreren Fällen. Die neue Anklage ist bereits die zweite Anklage auf Bundesebene gegen Trump und insgesamt die dritte. Nun geht es erstmals um mutmaßliche Straftaten während seiner Amtszeit im Weißen Haus.

In den vergangenen Monaten war Trump bereits in zwei anderen Fällen im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar und wegen der unrechtmäßigen Aufbewahrung geheimer Regierungsdokumente angeklagt worden.

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Trump wird auf 45 Seiten in vier Punkten angeklagt

Sonderermittler Jack Smith hatte die historisch beispiellose Anklage am Dienstagabend (Ortszeit) bekanntgegeben. Er sagte, Trump werde beschuldigt, eine Verschwörung gestartet zu haben, um die Vereinigten Staaten zu betrügen, Wählern ihr Wahlrecht zu entziehen und ein offizielles Verfahren zu behindern. In der 45-seitigen Anklageschrift werden Trump vier formale Anklagepunkte zur Last gelegt.

Der 77-Jährige Trump dürfte auf "nicht schuldig" plädieren. Der Ex-Präsident bezeichnete die Anschuldigungen in der Vergangenheit als rein politisch motiviert.

Eine Verurteilung würde Trump Experten zufolge rechtlich nicht davon abhalten, bei der Wahl kommendes Jahr anzutreten - zumal fraglich ist, ob es so schnell überhaupt zu einem rechtskräftigen Urteil kommt. Im Falle einer Verurteilung droht Trump eine jahrzehntelange Haftstrafe. (dpa/os)

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