Erfurt. Im Vorfeld hatte die Thüringer CDU immer wieder gefordert, die Landesregierung möge Einspruch gegen das Gesetz einlegen.

Thüringen will im Bundesrat keinen Vermittlungsausschuss zum sogenannten Heizungsgesetz anrufen. Das teilte eine Regierungssprecherin auf Anfrage mit. Zuvor hatte die Thüringer CDU immer wieder gefordert, die Landesregierung möge Einspruch gegen das Gesetz einlegen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das oft auch Heizungsgesetz genannt wird, soll Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen. Im Kern sieht es vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Erste Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums dazu hatten eine lebhafte Debatte ausgelöst und auch innerhalb der Ampelkoalition in Berlin für Konfliktpotenzial gesorgt. Später wurde der Entwurf zum Gesetz noch verändert.

Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz bereits verabschiedet. Es muss aber noch den Bundesrat passieren. Es steht für Freitag auf der Tagesordnung der Länderkammer. Da es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat das Gesetz entweder billigen oder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Kommt es in diesem Verfahren zu einem Einspruch des Bundesrats, kann der Bundestag ihn mit der erforderlichen Mehrheit abschmettern. Verhindern kann der Bundesrat das Gesetz mit seinem Einspruch also nur, wenn sich danach im Bundestag keine nötige Mehrheit mehr findet.