Karlsruhe/Erfurt. Hintergrund ist eine Verfassungsbeschwerde der AfD-Landtagsfraktion, nach dem Flüchtlingen weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewährt werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am kommenden Freitag (6. Oktober) über Thüringens Härtefallkommission für Flüchtlinge. Hintergrund ist nach Angaben von diesem Freitag eine Verfassungsbeschwerde der thüringischen AfD-Landtagsfraktion gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020, nach dem Flüchtlingen weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewährt werden kann. Die Richter in Weimar hatten eine Klage der AfD-Fraktion abgewiesen, die die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission infrage gestellt hatte.

Das höchste Gericht Deutschlands mit Sitz in Karlsruhe wird seine Entscheidung am Freitagvormittag schriftlich verkünden und auf seiner Internetseite veröffentlichen (Az. 2 BvR 107/21).

Kommission kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen

Die Härtefallkommission kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen, auch wenn sie nach einer Behördenentscheidung eigentlich ausreisen müssten. Die endgültige Entscheidung trifft die oberste Landesbehörde, die inhaltlich nicht an den Vorschlag gebunden ist. Die Arbeit der Kommission, die in Thüringen seit 2005 besteht, basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz. Ähnliche Ausschüsse gibt es in allen Bundesländern - sie basieren auf Gesetzen oder wie in Thüringen auf einer Verordnung der Landesregierung.

Die AfD monierte, dass sich über gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzt werden kann, und meldete Zweifel an, ob die Kommission und ihre Zusammensetzung mit der Verfassung vereinbar seien. Der Thüringer Verfassungsgerichtshofs urteilte allerdings, dass die Verordnung für das Gremium nicht gegen die Verfassung verstoße. Die Arbeit der Kommission sei unter anderem mit dem Demokratieprinzip vereinbar, weil sie keine Ausübung von Staatsgewalt sei.

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