Rechnungshof: Thüringer Corona-Energie-Hilfsfonds zulässig
Rudolstadt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem Sondervermögen des Bundes hat gravierende Auswirkungen. Im Freistaat gibt es einen Sonderfonds, aus dem Unternehmen, Kommunen und Bürger Finanzhilfen bekommen können.

Die Gelder aus der Corona-Hilfe wurden nicht rechtswidrig umgewidmet in Thüringen.© Christin Klose/dpa-tmn

