Elmar Otto über die Änderung des Landesplanungsgesetzes.

Die Energiewende hat für manche auch ihre Schattenseiten. Zum Beispiel, wenn es um den Bau von Windrädern geht.

Die Klagen über eine „Verspargelung der Landschaft“ sind seit langem zu hören. Doch die einst als Diskreditierung gedachte Bezeichnung klingt mittlerweile beinahe verniedlichend. Längst haben Masten und Rotoren Höhen von mehr als 200 Metern erreicht. Die Angst vor Schattenwurf und Infraschall geht weiter um.

Unkontrolliert sollten diese Giganten nicht in der Landschaft stehen. Doch genau diese Gefahr besteht aktuell noch. Denn nach einem Gerichtsurteil dürfen zumindest in Mittelthüringen Windräder auch außerhalb von Vorranggebieten errichtet werden.

Der Protest der Menschen vor Ort würde in diesem Fall wohl nicht lange auf sich warten lassen. Ihr Unmut wäre dabei mehr als nachvollziehbar. Bereits jetzt fühlen sich Bürgerinnen und Bürger oft genug von politischen Entscheidungsträgern alleingelassen.

Der Kompromiss zum Landesplanungsgesetz zeigt, dass das Parlament seiner Aufgabe gerecht werden kann. Trotz schwieriger Mehrheitsverhältnisse haben sich die rot-rot-grünen Koalitionäre überwinden können und wollen nun – mit marginalen Änderungen – einem CDU-Gesetz zustimmen.

Das ist im Sinne der Thüringer. Sie müssen jetzt nicht befürchten, dass unkontrolliert Windräder in die Höhe schießen.