Erfurt. Daniel Krieg von der Servicestelle Solarenergie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) beantwortet eine Leserfrage zum Thema Balkonkraftwerk.
„Seit über zwei Jahren nutzen wir eine Balkonsolaranlage mit einer Leistung von 600 Watt. 739 kWh wurden bereits kostenlos in das öffentliche Netz eingespeist. Warum wird uns die Leistung nicht vergütet“, fragt ein Leser aus Apolda. „Es wurde extra ein Zweirichtungszähler installiert, womit die Einspeisung gemessen wird.“
Es antwortet Daniel Krieg von der Servicestelle Solarenergie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA): „In der Regel wird bei der Installation eines Balkonkraftwerks geschaut, ob der Bestandszähler sich rückwärts drehen kann oder nicht. Falls ja, muss dieser gegen einen modernen Digitalzähler oder Smart-Meter getauscht werden.
Der kostenpflichtige Einbau eines Einspeise- oder Zweirichtungszählers kann vom Kunden beantragt werden. Dies geschieht in der Regel aber nur dann, wenn der Kunde einen Einspeisevertrag mit seinem Netzbetreiber schließen möchte. Aufgrund der vorliegenden Informationen ist unklar, wie es zum Einbau eines Zweirichtungszählers gekommen ist, ohne dass gleichzeitig ein Einspeisevertrag abgeschlossen wurde.
Sollte der Netzbetreiber ohne Wunsch des Kunden einen Zweirichtungszähler eingebaut haben, obwohl ein Digitalzähler gereicht hätte, entstehen finanzielle Nachteile, da der Zweirichtungszähler den Solarstrom gleich ins öffentliche Netz leitet und dieser nicht zum Eigengebrauch zur Verfügung steht. Es gibt nun zwei Lösungen: Entweder der Kunde lässt sich einen digitalen Zähler einbauen und nutzt den produzierten Strom vor allem selbst. Oder er bleibt beim Zweirichtungszähler und schließt nachträglich einen Einspeisevertrag ab.