Erfurt/Gera. Warum ein ehemaliger Thüringer Richter in einer Petition beim Thüringer Landtag auf schnellere Bearbeitungszeiten für Beihilfen drängt

Im Thüringen gibt es über 40.000 Beamte, die Pensionierten nicht mitgezählt. Bei der Krankenversicherung gelten Verbeamtete gewöhnlich als begünstigt, da sie im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen besondere Regelungen in Anspruch nehmen können. So erhalten sie Beihilfe vom Staat, die einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten abdeckt. So lange zudem die Besoldung stimmt, eigentlich eine komfortable Situation.

'Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Das kann aber auch zum Bumerang werden. Das erlebt Michael Krämer, ein ehemaliger Thüringer Richter, der inzwischen von der Pension lebt. 1993 war er aus der freien Wirtschaft nach Thüringen gekommen. Als Richter habe er 27 Jahre lang meist schwierige Wirtschaftssachen bearbeitet. Inzwischen sind es eben diese Krankenkassenkosten, die ihm zusetzen. Krämer hat eine Petition beim Thüringer Landtag eingereicht, in der er kürzere Bearbeitungszeiten für Kostenerstattungen bei der Beihilfestelle des Thüringer Landesamtes für Finanzen mit Sitz in Gera fordert. Es sei nicht zumutbar, mit Beträgen, die gut die Hälfte der monatlichen Nettopension ausmachen, mitunter für zwei Monate in Vorlage zu treten. Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen sei das keine Seltenheit, was die Betroffenen in erhebliche finanzielle Bedrängnis bringen könne.

Beihilfe-Bearbeitung soll auf zwei Wochen gesenkt werden

Nachforschungen beim Geraer Amt bestätigen Krämers Kritik. Bearbeitet werden demnach gerade Anträge von Anfang April. Begründet wird dies mit einem deutlich erhöhten Antragseingang, was zu einer „vorübergehenden Erhöhung der Bearbeitungszeiten“ führe. Weil die Nöte der Betroffenen aber konkret seien und die Beihilfestelle ja auch nicht die Kosten übernehmen würde, die etwa durch die Zinsen bei Inanspruchnahme eines Überziehungskredites auf dem Girokonto entstehen, fordert der pensionierte Jurist in seiner Petition gesetzliche Regelungen, die eine Regelbearbeitungszeit von längstens ein bis zwei Wochen vorsehen. Sei dies nicht einzuhalten, sollten nach zwei Wochen Abschläge gezahlt werden.

124 Menschen haben Petition bereits unterschrieben

Bislang haben 124 Menschen die Petition unterschrieben. Unterzeichner hätten ihm von vergleichbaren Erfahrungen berichtet. Auch sei es nicht nur ein Thüringer Thema, in anderen Bundesländern gebe es ähnliche Probleme. Beim Deutschen Richterbund in Berlin habe er bei einem Telefonat erfahren, dass sich der Vorstand ebenfalls aktuell mit den langen Bearbeitungszeiten diverser Beihilfestellen befasse. Immerhin hätten Bayern und Baden-Württemberg die Beihilfe wohl ganz gut im Griff. Inzwischen bedauere er, dass er sich in jüngeren Jahren in die private Krankenvesicherung locken ließ, sagt Krämer. So lange man jung und gesund sei, erweise es sich als lukrativ. Die Beitragssprünge aber seien heftig, und die Wartezeiten würden bei Älteren länger und länger. Mit seinem Vorstoß hofft der Ex-Richter auf eine grundsätzliche Klärung. Mitunterzeichnet werden kann Krämers Petition noch bis zum 27. Mai.

Petition im Internet: petitionen.thueringer-landtag.de/petition/bearbeitungszeiten-von-beihilfeantraegen-durch-das-thueringer-landesamt-fuer-finanzen-beihilfestelle