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Masern-Impfpflicht gilt ab August: Das ist der Stand in Thüringen
Erfurt. Die Nachweispflicht für die Masern-Impfung war mehrfach verlängert worden – aber nun kommt sie: Wer dazu verpflichtet ist und den Nachweis bis 31. Juli nicht vorlegt, dem drohen Sanktionen.

Die Nachweispflicht der schon länger verabschiedeten Masern-Impfpflicht bekommt jetzt Rechtskraft.© dpa | Tom Weller

