André Brodocz ist Professor für politische Theorie an der Universität Erfurt. Im Podcast „Reden wir über Thüringen“ sprachen wir mit dem Politikprofi kurz nach der Landtagswahl in Thüringen über...

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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.... schwierige politische Verhältnisse: Die wir wieder in Thüringen haben. Wir haben eine Situation, dass sich wieder keine politische Mehrheitsregierung bilden lässt. Wir haben im Landtag 88 Abgeordnete. Für eine absolute Mehrheit braucht es mindestens 45 Stimmen. CDU, BSW und SPD, die momentan an einer Regierungsbildung arbeiten, kommen zusammen auf 44 Stimmen. Ihnen fehlt also eine Stimme. Ihnen gegenüber stehen 44 andere Stimmen, nämlich von AfD und Linke. Das ist das berühmte Patt.

.... die nächsten Schritte: Jetzt muss sich erstmal der Landtag konstituieren. Das heißt, der Landtag muss mit seinen neuen Mitgliedern zur ersten Sitzung zusammenkommen. Und der erste Akt, den man dort gemeinsam entscheiden muss, ist die Wahl des Landtagspräsidenten.
... die Wahl des Landtagspräsidenten: Der Thüringer Landtag hat eine Geschäftsordnung, die die Wahl des Landtagspräsidenten regelt. Diese Geschäftsordnung sieht zunächst vor, dass die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten hat. Die stärkste Fraktion ist mit 32,8 Prozent die AfD. Sie hat also das Vorschlagsrecht. Viele Parteien haben einen Landtagspräsidenten der AfD ausgeschlossen. Man kann also politisch damit rechnen, dass der AfD-Kandidat im ersten Wahlgang keine Mehrheit bekommt. Wenn ein Kandidat keine Mehrheit bekommt, können auch andere Parteien Vorschläge machen.
... Fallstricke bei der Wahl: Die liegen vor allem beim Vorschlagsrecht. Dort gibt es auch unter den Juristen verschiedene Meinungen. Die einen sagen, dass das wiederholte Vorschlagen nur unter den Bedingungen des vorhergehenden Absatzes zu verstehen sei, der das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion zubilligt. Andere Juristen sagen, dass der erste Absatz nur den ersten Wahlgang regelt. Wenn im ersten Wahlgang der AfD-Kandidat keine Mehrheit bekommt, stellt sich die Frage: Wer darf für den zweiten Wahlgang vorschlagen? Die Zulassung über den Vorschlag entscheidet der Leiter der Sitzung. Das ist der Alterspräsident. Der hat nur eine einzige Funktion: Er leitet die erste Sitzung so lange, bis ein Landtagspräsident gewählt ist.

... die Rolle der AfD: Der Alterspräsident des Thüringer Landtags kommt mit dem 73-jährigen Jürgen Treutler von der AfD. Wenn ein AfD-Kandidat keine Mehrheit für die Wahl des Landtagspräsidenten bekommt, dann ist es sein Job zu entscheiden, wer das Vorschlagsrecht für die zweite Runde bekommt. Er kann entweder sagen, die AfD schlägt weiter vor. Dann müssten erstmal alle AfD-Kandidaten bei der Wahl zum Landtagspräsidenten durchfallen, bevor es weitergehen kann. Denkbar ist auch, dass eine Gruppe eine Unterbrechung der Sitzung beantragt.
... die Rolle des Thüringer Verfassungsgerichts: Der Alterspräsident könnte jedoch auch entscheiden, dass jemand anderes das Vorschlagsrecht bekommt. Wenn dann jemand gewählt würde, würde der die Sitzungsleitung übernehmen. Dann müssten wir aber damit rechnen, dass etwa die AfD ein Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgericht anstrengt, um es rechtlich klären zu lassen. Von der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgericht würde dann tatsächlich alles abhängen.
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... die Wahl des Ministerpräsidenten: Die kann noch in der konstituierenden Sitzung des Landtags erfolgen. Das müsste dann allerdings auf die Tagesordnung gebracht werden. Das bedeutet, die Fraktion, die jemanden vorschlagen will, müsste erstmal beim Landtagspräsidenten den Antrag stellen, die Tagesordnung zu ergänzen. Dafür braucht es die Mehrheit im Parlament. Das heißt, wenn die Mehrheit dagegen stimmt, würde die Tagesordnung nicht geändert werden und dann käme es in der Sitzung nicht auf die Tagesordnung. Theoretisch könnte die AfD also immer wieder die Wahl des Ministerpräsidenten beantragen und die anderen Parteien könnten den Punkt immer wieder runternehmen.
... mögliche Neuwahlen: Rechtlich ist es zwar möglich, die Ministerpräsidentenwahl laufend von der Tagesordnung zu nehmen, politisch kann man das aber nicht lange durchhalten. Irgendwann könnte man den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr erklären, warum man sich nicht auf einen Ministerpräsidenten einigen kann. Und dann muss man sich entscheiden wie es weiter geht: Entweder rafft sich der Landtag zu Neuwahlen auf oder man gibt der AfD jetzt doch einmal das Recht und spielt das Szenario durch und Björn Höcke tritt als Ministerpräsident an.
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