Die Staatsanwaltschaft Erfurt will voraussichtlich am Montag die Entscheidung über die beiden Anzeigen gegen Verfassungsrichter Jörg Geibert und den Präsidenten des Gerichtshofes, Klaus von der Weiden, veröffentlichen. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Es sei aber falsch, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Erfurt schon getroffen sei, so Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen. „Zum Ausgang des Verfahrens werden wir eine Mitteilung machen, wenn das Ergebnis vorliegt.“

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Das renommierte Portal „Legal Tribune Online“ (LTO), das nach eigenen Angaben größtes Online-Magazin für Juristen in Deutschland ist, hatte am Donnerstag berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt nach LTO-Informationen keine Anhaltspunkte für eine Straftat sieht und die Erfurter Behörde deshalb kein Ermittlungsverfahren gegen von der Weiden und Geibert einleitet.
AfD will alle rechtlichen Mittel ausschöpfen
Die AfD hat die beiden Juristen angezeigt, weil sie ihnen vorwirft, sich im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung des Landtages der Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben. Die AfD-Landtagsfraktion will nach eigenen Angaben vom Freitag „alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um ein Ermittlungsverfahren“ sicherzustellen. Ein mögliches Beschwerde- und Klage- beziehungsweise Ermittlungserzwingungsverfahren werde geprüft.
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