Im deutschen Recht prallen zwei Grundrechte unversöhnlich aufeinander: der Schutz des ungeborenen Lebens und die Selbstbestimmung der Schwangeren. Das Grundgesetz zwingt zu einer Abwägung, löst den Konflikt aber nicht. Geregelt wird er bis heute durch Paragraf 218 – ein Gesetz aus der Kaiserzeit, als Frauen nur wenige eigene Rechte hatten und der Staat über ihre Körper entschied.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Dass dieser Paragraph Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert, ist ein Anachronismus. Er behandelt Betroffene wie potenzielle Straftäterinnen und verweigert ihnen die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden. Der angeblich „ausgleichende“ Kompromiss ist in Wahrheit staatliches Misstrauen.
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Diese Skepsis ist unbegründet. Frauen treffen die Entscheidung für einen Abbruch nicht leichtfertig; meist haben sie gründlich abgewogen. Sie benötigen keinen staatlichen Vormund, sondern einen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung. Denn Strafandrohungen lösen das Problem nicht: Länder mit liberalem Abtreibungsrecht zeigen, dass nur Vertrauen, Aufklärung und einfacher Zugang zu Verhütung ungewollte Schwangerschaften und Abbrüche nachhaltig verringern.
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Darum muss Paragraf 218 endlich fallen. Das Grundgesetz sollte so ergänzt werden, dass es dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht wird, ohne das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren zu untergraben. Lebensschutz bedeutet auch, Frauen nicht zu kriminalisieren, sondern ihnen die Kontrolle über ihr eigenes Leben zurückzugeben.






