Am vergangenen Freitagnachmittag macht die rechtsextreme Szenegröße das, was sie mehr oder weniger im Stundentakt tut: Sie postet einen Beitrag auf der Plattform X, früher Twitter. „Auf dem Weg nach Chemnitz!“, schreibt Marla-Svenja Liebich. Dort, in der sächsischen Stadt, soll Liebich an diesem Abend die Haftstrafe antreten. Die JVA Chemnitz ist ein Frauengefängnis.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Als Liebich den Beitrag postet, hat die Staatsanwaltschaft bereits einen „bedingten Vollstreckungshaftbefehl“ erlassen. Klingelt Liebich nicht wie in der Ladung vorgeschrieben bis 18 Uhr am Gefängnistor, greift der Haftbefehl. Kurz nach 18 Uhr telefoniert die Staatsanwaltschaft in Halle mit der Leitung der JVA in Chemnitz. Liebich ist nicht erschienen.
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Liebich inszeniert die Flucht wie einen schlechten Thriller
Seitdem ist die Neonazi-Frau auf der Flucht. Sie inszeniert das Weglaufen vor der Justiz wie einen schlechten Thriller, bemüht sich mit Posen in Che-Guevara-Gewand oder mit Slogans wie „Free Marla“, die Aufmerksamkeit auf ihre Person hochzuhalten. Denn Aufmerksamkeit ist die entscheidende Währung von Hassunternehmerinnen wie Liebich. Sie vertreibt T-Shirts mit ihren Parolen, bittet um Spenden.
Zum Haftantritt hatte Liebich eingeladen. Es gebe eine „Einzugsparty“, einschließlich „Live-Stream“. Laut Polizei und Videos kamen ein paar Dutzend Demonstranten, darunter die rechtsextreme Partei „Freie Sachsen“. Nur Liebich kam nicht. Stattdessen wurde eine „Audiobotschaft“ abgespielt. Liebich müsse „leider auf diesem Weg mitteilen“, sie sei „etwas unpässlich“, gibt an, Deutschland verlassen zu haben und in „ein Drittland“ gereist zu sein. Hat sie sich ins Ausland abgesetzt?
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Der Fall ist brisant, einerseits. Andererseits fast banal. Liebich wurde 2024 vom Amtsgericht in Halle zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch. Sie hatte etwa online einen Baseballschläger als „Abschiebehelfer“ vertrieben. Später scheiterte sie in allen Instanzen.
Die Delikte sind Alltag in deutschen Gerichten. Liebich ist keine Terroristin, keine schwere Gewaltverbrecherin. Auch die Haftstrafe ist nicht hoch genug, damit ein Gericht eine Fluchtgefahr erkennt. Liebich hat Familie und Freunde in Deutschland, offenbar kein Vermögen im Ausland. All das sprach dagegen, sie etwa in Untersuchungshaft zu sperren oder nach dem Urteil direkt aus dem Gerichtssaal abführen zu lassen.
Liebich fiel nicht nur mit flüchtlingsfeindlicher Rhetorik auf, auch mit Transfeindlichkeit
Der Fall Liebich ist deshalb groß, weil sie schon vor dem Haftantritt zum Politikum wuchs. Im November 2024 hatte Liebich auf Grundlage des neuen Selbstbestimmungsrechts ihr Geschlecht behördlich ändern lassen: von Sven zu Marla-Svenja Liebich. Der Verdacht: Liebich missbraucht das Gesetz, um einerseits den Staat vorzuführen. Und andererseits vermeintlich bessere Haftbedingungen in der Frauen-JVA zu erzielen. Sogar Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kommentierte den Fall im Interview.
Liebich ist seit vielen Jahren in der extrem rechten Szene aktiv und fiel nicht nur mit flüchtlingsfeindlicher Rhetorik auf, sondern hetzte auch gegen queere Menschen, nannte sie laut Berichten „Parasiten der Gesellschaft“ und sprach vom „Transfaschismus“.

Nun ist sie abgetaucht. Und was seit vergangenem Freitag bleibt, ist die Frage: Hätten die Behörden dieses Schauspiel verhindern können? War es nicht sogar absehbar, dass Liebich nicht zur Haft antritt – und stattdessen auch diese Chance nutzt, um diesen Staat, den sie offenbar verachtet, zum Narren zu halten? Die Staatsanwaltschaft in Halle ist unter Druck, Landespolitiker etwa der Linken üben Kritik.
Einige Tage vor Haftantritt hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben einen Haftbefehl erlassen, der dann kurz nach 18 Uhr in Kraft getreten war. Auch das, so heißt es in Halle, sei ein weitgehender Schritt angesichts der Fallkonstellation. Zu Gerichtsterminen war Liebich in der Vergangenheit immer erschienen.
555 Neonazis wurden mit Stand Spätsommer 2024 per Haftbefehl gesucht
Dass ein Verurteilter nicht zur Haft antritt, ist keine Ausnahme. Es kommt oft vor. In Deutschland gibt es mehr als 100.000 offene und noch nicht vollstreckte Haftbefehle. 555 Neonazis wurden mit Stand Spätsommer 2024 per Haftbefehl gesucht.
Wer in Deutschland nicht zur Haft antritt, begeht keine Straftat. Selbst die Flucht aus dem Gefängnis steht nicht unter Strafe. Der Rechtsstaat erkennt das Freiheitsstreben eines jeden Menschen an. Zugleich hat die Staatsanwaltschaft nun alle Befugnisse, die auch der Polizei zustehen, wenn ein Verurteilter abtaucht – einschließlich verdeckter Ermittlungen. Paragraf 457 der Strafprozessordnung regelt das. Was gilt, ist jedoch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die sich nach der Höhe der Freiheitsstrafe richtet. Heißt: Einen flüchtigen Mörder kann der Staat ganz anders jagen als einen rechten Hetzer auf der Flucht. Aber Ermittler sagen auch: „Wenn jemand untertauchen will, taucht jemand unter.“
Aktuell ist Marla-Svenja Liebich bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben, in den Polizeisystemen als flüchtig erfasst. Ermittler gehen davon aus, dass sie auch als Mann auftreten könnte. Handydaten und Internetspuren versucht Liebich offenbar zu verwischen, ruft Anhänger dazu auf, über das verschlüsselte Internet zu kommunizieren. Nach Information unserer Redaktion steuerte die Polizei Adressen an, an denen Liebich zuletzt gemeldet war, etwa an ihrem Hauptwohnsitz im Nordwesten Sachsen. Bisher offenbar ohne Erfolg.
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Ob Liebich auch international zur Fahndung ausgeschrieben ist, wollte die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen auf Nachfrage nicht angeben. Kurz nach dem Haftantritt kamen Gerüchte auf, die Gesuchte sei in Richtung Russland unterwegs. Das X-Profil mit ihrem Namen befeuert die Spekulationen mit animierten Bildern vom Roten Platz in Moskau oder einem gefälschten Video von ihr mit Kreml-Autokrat Putin. Die für sie wichtige Aufmerksamkeitsspirale will Liebich weiter schrauben – auch auf der Flucht.








