Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Politikers Maximilian Krah aufgehoben und gerichtliche angeordnete Durchsuchungen und Beschlagnahmungen genehmigt. Einem entsprechenden Antrag stimmte das Plenum zu.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterbrach für die kurzfristige Abstimmung eine Debatte über ein Pflegegesetz. Klöckner nannte den Namen des Betroffenen nicht, er geht aber aus dem Dokument des Bundestags zum Vorgang hervor.
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Im Anschluss wurden die Büroräume des Beschuldigten im Bundestag sowie seine Wohn- und Geschäftsräume in Dresden durchsucht. Mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz wurden zudem Räume in Brüssel durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Die Durchsuchungen waren vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden.
Immunität von Maximilian Krah aufgehoben: Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche
Bereits im Mai hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah eröffnet. Sie wolle deshalb die Immunität des heutigen Bundestagsabgeordneten aufheben lassen, teilte die Behörde damals mit.
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Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Die Behörde will nun ermitteln, ob „genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist.“ Krah hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Vorwurf der Spionage: Mitarbeiter von Krah vor Gericht
Derzeit steht ein ehemaliger und langjähriger Mitarbeiter Krahs wegen des Vorwurfs der Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in Dresden vor Gericht. Nach Angaben des Generalbundesanwalts soll der Angeklagte zwischen 2019 und 2024 als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergegeben haben.
Krah selbst hatte in der Vorwoche als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit oder der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischen Partei gewusst zu haben. Auf eine Frage zu möglichen Zahlungen des Angeklagten an ihn machte Krah von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
dpa/bee








