• ARD und ZDF sparen Dutzende Radiosender ein – das steckt hinter der Reform
  • Welche Programme bleiben, welche gibt es nur noch online? Ein Überblick
  • Nicht nur Radio: Auch im TV spart der Rundfunk – was das für Nutzer bedeutet

Es ist beschlossene Sache: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird grundlegend reformiert. Zum 1. Dezember tritt eine Novelle des Rundfunkstaatsvertrags in Kraft, die das Angebot von ARD und ZDF verschlanken sowie günstiger und digitaler machen soll. Als Erstes davon betroffen sind verschiedene Radiosender, die bald eingestellt werden dürften.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Insgesamt muss die ARD 16 Sender streichen. Ein komplettes Aus ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. Vielmehr dürfen in Zukunft nur noch die Inhalte von 53 Sendern terrestrisch, also im Radionetz, verbreitet werden. Derzeit sind es 69. Eine Ausspielung im Internet ist aber weiterhin möglich. Zeit für die Umstellung hat die öffentlich-rechtliche Anstalt bis 2027.

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Und so werden am 1. Dezember auch nicht direkt die ersten Sender vom Netz gehen. Vielmehr ist eine Anpassung über einen längeren Zeitraum geplant. Dennoch hat die ARD nun die ersten Sender vorgestellt, denen der Stecker gezogen werden soll. Betroffen sind:

  • Puls (BR)
  • BR24live
  • BR Verkehr
  • BR Schlager
  • MDR Klassik
  • MDR Tweens
  • MDR Schlagerwelt
  • NDR Schlager
  • NDR Blue
  • NDR Info Spezial
  • WDR Event
  • WDR Maus

Die jeweiligen Programme sollen in Zukunft nur noch online existieren oder aber in andere Sender integriert werden.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Auch TV-Sender sollen abgeschaltet werden

Außerdem sollen ARD und ZDF die Zahl ihrer TV-Spartensender reduzieren. Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit der Kultursender 3sat und Arte vor, daneben sollen von den vier Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo durch Bündelung nur noch zwei übrigbleiben. ARD und ZDF seien hierzu „in konstruktiven Gesprächen über ein gemeinsames Konzept“, heißt es von den Sendern. Betroffen ist von der Reform auch der Kinderkanal (Kika) von ARD und ZDF: Er soll in Zukunft nicht mehr linear ausgestrahlt werden, sondern nur noch digital existieren.

Die ARD startet pünktlich zum 1. Dezember zudem eine neue Version der „Tagesschau“-App, die unter dem Motto „Sendung first“ deutlich stärker auf audiovisuelle Elemente setzt. Hintergrund seien ebenfalls Vorgaben des Reformstaatsvertrags, wie der ARD-Vorsitzende Florian Hager am Freitag in einem digitalen Pressegespräch erläuterte.

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ARD muss stärker auf Crossmedialität setzen

Neben einer stärkeren Crossmedialität werde es auf den ARD-Webseiten auch mehr Verlinkungen auf die Online-Angebote privater Medien geben, kündigte Hager an. Der neue Staatsvertrag konkretisiert, welche Texte künftig neben dem Schwerpunkt Bild und Ton noch zulässig sind. Dazu zählen „Sendungstranskripte, Zusammenfassungen der wesentlichen Inhalte einer Sendung sowie solche, die der nachträglichen Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten, nicht länger als vier Wochen zurückliegenden Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen“.

Die Neuregelung werde von der ARD akzeptiert, sagte Hager. Sie werde aber auch zu einem Tempo- und Reichweitenverlust führen, zudem werde die Sichtbarkeit der ARD-Angebote in Suchmaschinen zurückgehen. Insbesondere die Zeitungsverleger hatten wiederholt eine Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit gefordert.

mit epd