Das Bundeskabinett hat eine Reform der privaten Altersvorsorge in die Wege geleitet. Sie umfasst zwei wesentliche Elemente. Für Kinder wird eine Frühstart-Rente eingeführt. Die Erwachsenen erhalten eine Förderung für einen privaten Vorsorgevertrag, der die zu teure und wenige rentable Riester-Rente ersetzen wird.

Früh übt sich …

Schon Kinder sollen mit der Frühstart-Rente an eine eigene Altersvorsorge herangeführt werden. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr schießt der Staat daher monatlich zehn Euro für den Aufbau eines Altersvorsorgedepots hinzu. „Die Depots werden günstig und unkompliziert ausgestaltet“, versichert das Bundesfinanzministerium. Zuzahlungen durch die Eltern oder Großeltern sind möglich und können das Startkapital in eine gute Altersvorsorge weiter erhöhen. So können auch Kinder von finanziell schwachen Haushalten schon etwas für ihr Auskommen in späten Jahren ansparen.

Die Depots werden zum Beispiel von Banken angeboten und kostenlos geführt. Darin können beispielsweise Aktienanteile an Indexfonds (ETF) aufbewahrt werden. Es gibt Vorgaben für die angebotenen Produkte, die auch für die Produkte für Erwachsene gelten. Auf diese Weise gelingt ein nahtloser Übergang, wenn ein Jugendlicher volljährig wird und alleine weiter sparen will. Denn das ist das Ziel. Von einer langfristigen Anlage an den Kapitalmärkten verspricht sich die Bundesregierung ein erkleckliche spätere Zusatzrente.

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Wer von der Frühstart-Rente profitiert

Die Frühstart-Rente startet im kommenden Jahr mit dem Jahrgang 2020, also den Sechsjährigen. Da das Verfahren dafür eine längere Zeit in Anspruch nimmt, beginnt die Auszahlung erst Anfang 2027 und wird für das kommende Jahr dann nachgeholt. Für ältere Jahrgänge darf zwar auch ein Altersvorsorge-Depot eingerichtet werden. Jedoch erhalten diese Kinder und Jugendlichen keine monatliche Prämie dafür. Ab 2029 will die Bundesregierung die Zahl der berechtigten älteren Altersgruppen ausweiten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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„Alle Kinder und Jugendlichen sollen von den Möglichkeiten der Frühstart-Rente profitieren“, heißt es im Finanzministerium. Eröffnen Eltern für ihre Kinder kein Depot, legt der Staat die zehn Euro für sie beiseite. Mütter und Väter können das auf diese Weise verwaltete Kapital zum Beispiel später in ein individuelles Depot für ihre Kinder überführen. Sollte dies nicht geschehen, dürfen die Jugendlichen mit dem angesammelten Guthaben nebst Renditen einen eigenen privaten Vorsorgevertrag abschließen, wenn sie volljährig werden. 

So viel Startvermögen kann die Frühstart-Rente bringen

Nach Berechnung des Verbraucherportals finanztip.de erhalten Kinder vom sechsten Lebensjahr an bis zur Volljährigkeit 1440 Euro Förderung. Bei einer Anlage in einen weltweiten Aktien-ETF könnte das Startvermögen bis dahin auf 2090 Euro steigen. Aus diesem Anfangskapital werden bis zum Rentenalter von 67 Jahren ohne weitere Zuzahlungen schon über 73.000 Euro. Zahlt der oder die Betreffende als Erwachsener monatlich 50 Euro dazu ein, erhöht sich das Altersvermögen bis zum Rentenalter schon auf über 420.000 Euro. 

Das Ende der Riester-Rente

Das Urteil der Experten über die Angebote bei der Riester-Rente ist schon lange vernichtend. Die Kosten sind zu hoch, die Vorgaben so streng, dass die Angebote unter dem Strich viel zu wenig einbringen. Das liegt zum Beispiel an der vorgeschriebenen Beitragsgarantie. Dabei müssen die eingezahlten Prämien auf jeden Fall am Ende der Laufzeit noch vorhanden sein. Als Folge legen die Anbieter das Geld der Sparer nur sehr sicher an. Und das bringt nur geringe Renditen. Mit der nun beschlossenen Reform ändern sich die Vorgaben. So wird es auch möglich, von den höheren Renditen am Aktienmarkt zu profitieren. Es gibt die Wahl zwischen der vollständigen Sicherung der eingezahlten Beiträge oder einer Beitragsgarantie von 80 Prozent, die höhere Renditen ermöglicht. 

Mehr Altersvermögen durch Aktien

Schon ein vergleichsweise kleiner Aktienanteil im Depot wirkt sich in einer deutlich stärkeren Vermögensbildung aus. Ein heute 30-Jähriger kommt bei einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro und einer sicheren Verzinsung des gesamten Betrags von drei Prozent beim Renteneintritt auf rund 81.000 Euro. Werden 20 Euro in einen ETF und 80 Euro in sichere Zinsanlagen gesteckt, können daraus im gleichen Zeitraum gut 96.000 Euro werden. Denn die Rendite des ETF liegt auf lange Sicht erfahrungsgemäß eher bei sechs Prozent im Jahr.

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Ein Standardprodukt für Sparer

Von Verbraucherschützern gab es immer wieder die Forderung nach staatlich verwalteten Standardprodukten für die private Altersvorsorge. Auch die Grünen verfolgten diesen Ansatz: „Alle Menschen in Deutschland sollten automatisch einen Sparplan bekommen, der öffentlich gefördert wird“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch dieser Redaktion. Wer einen solchen Fonds nicht möchte, solle jederzeit aussteigen können. So sollten Kostenfallen vermieden werden.

Dem folgt die Bundesregierung nur teilweise. Denn weiterhin werden Banken, Versicherungen oder andere private Finanzverwalter für die Angebote zuständig sein. Allerdings müssen sie ein einfach gestaltetes Produkt auf den Markt bringen. Die Kosten dafür werden gedeckelt. Maximal 1.5 Prozent dürfen die Anbieter für sich beanspruchen. Zudem müssen die Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Hohe Abschlusskosten, die es bei vielen Riester-Verträgen gab, werden damit ausgeschlossen. Auch erleichtert diese Regelung den Anbieterwechsel. Das kann für Riester-Sparer mit schlechten Verträgen eine gute Option darstellen.

So fördert der Staat die Vorsorge

Bisher gibt es pro Jahr und Sparerin oder Sparer eine Grundzulage von 175 Euro. Für Kinder legt der Staat je nach Geburtsjahr noch einmal 185 Euro oder 300 Euro obendrauf. Diese festen Zulagen werden abgeschafft. Stattdessen erhalten Vorsorgesparer für jeden eingezahlten Euro 30 Cent, bis zu einer Obergrenze von 1200 Euro im Jahr. Ab 2029 steigt der Zuschuss auf 35 Cent. Für weitere bis zu 600 Euro Eigenbeitrag schießt der Staat pro Euro 20 Cent zu. Der jährlich Höchstbetrag für die private Vorsorge beträgt dann 1800 Euro statt bisher 2100 Euro.

Sparen spart auch Steuern

Wer privat vorsorgt, kann die Beiträge von der Steuer absetzen. Daran ändert sich im Vergleich mit den heutigen Regeln für die Riester-Rente nichts. Die Beiträge mindern als Sonderausgaben die Steuerlast. Allerdings ist die Besteuerung weiterhin nur aufgeschoben. Wenn das angesammelte Kapital im Alter als Rente ausgezahlt wird, sind diese Einnahmen zu versteuern. Das gilt auch für die Erträge aus der Frühstart-Rente.

So viel kostet die Förderung von Privatrente und Frühstart-Rente

Für die Finanzierung stellt der Bund die Erträge eines Teils seines Aktienvermögens bereit. Der Staat besitzt zum Beispiel Anteile an der Commerzbank, der Deutschen Post und der Telekom. Zehn Milliarden Euro dieses Vermögens sollen etwa 400 Millionen Euro im Jahr an Dividenden einbringen. Mit diesen Ausschüttungen soll die Förderung finanziert werden. 

Wie es jetzt weiter geht

Nach dem Kabinettsbeschluss bringt die Bundesregierung das Gesetz in den Bundestag ein. Im Gegensatz zum kürzlich verabschiedeten Rentenpaket stößt dieser Teil der Reformen in der Altersvorsorge auf wenig Kritik. Daher ist eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag sehr wahrscheinlich und die Reform kann in Kraft treten.