Ein Novum für die aktuelle Bundesregierung. Erstmals seit über zehn Jahren wurde am Dienstag nun ein Straftäter aus Deutschland nach Syrien abgeschoben. Auch die Abschiebung eines weiteren Mannes nach Afghanistan soll vonstattengegangen sein.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Einen ersten Bericht der „Bild“-Zeitung über diesen Vorgang bestätigte nun auch das Bundesinnenministerium. Der syrische Straftäter sei am Vormittag den Behörden in Damaskus übergeben worden. „Das Bundesinnenministerium hat in den vergangenen Monaten Gespräche sowohl mit der syrischen Regierung als auch mit Vertretern der Verantwortlichen in Afghanistan geführt“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

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Abschiebung nach Syrien und Afghanistan: Straftäter kehren in ihr Heimatland zurück

Nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien im Frühjahr 2011 hatte Deutschland keine Abschiebungen in das Land mehr vorgenommen. Vor rund einem Jahr stürzte eine Rebellenkoalition unter Führung der islamistischen Miliz Haiat Tahrir al-Scham (HTS) das Regime von Präsident Baschar al-Assad. HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa, einst selbst gewalttätiger Islamist, fungiert nun als Übergangspräsident. Die Bundesregierung sieht den Bürgerkrieg damit als beendet an. Menschenrechtsorganisationen beschreiben die Lage in Syrien aber weiterhin als sehr unsicher. Noch immer herrschen in Teilen Syriens islamistische Terrorgruppen, noch immer gibt es Gefechte in dem Land – Kämpfe zwischen syrischen Regierungstruppen und kurdischen Kämpfern flackern in diesen Tagen wieder auf.

Der nach Syrien zurückgeführte Mann habe in Nordrhein-Westfalen wegen besonders schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung eine Haftstrafe verbüßt, teilt die Behörde weiter mit. Nach Informationen unserer Redaktion lebte der 36-jährige Mann zuletzt in Gelsenkirchen, wo er auch festgenommen wurde.

Nach Recherchen dieser Redaktion war der Mann 2015 im Zuge des großen Flüchtlingsstroms nach Deutschland gelangt. 2020 leiteten die Behörden ein Widerrufsverfahren gegen den zuvor erteilten Schutzstatus des Syrers ein. Solche Widerrufsverfahren sind nicht ungewöhnlich und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge turnusmäßig durchgeführt. Im Falle des Syrers dauerte es drei Jahre. In dieser Zeit ist der Mann zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. 

Der afghanische Straftäter, der nun ebenfalls abgeschoben wurde, habe in Bayern unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Gefängnis gesessen. Beide sind nun wieder in ihrem Heimatland.

Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilte, könnten auf die Abschiebung nach Syrien nun weitere Vorgänge folgen. Die Rückführung des Mannes nach Afghanistan sei zudem bereits die zweite innerhalb einer Woche gewesen.

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Auch der Bundesinnenminister, Alexander Dobrindt, gab sich in der Mitteilung zuversichtlich. „Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan müssen möglich sein. Unsere Gesellschaft hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen.“ Seine Bundesbehörde stehe für „Kontrollen, Konsequenz und klare Kante“, fügte der Minister hinzu.