Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) soll nach einer Entscheidung der TU Chemnitz der Doktortitel aberkannt werden. Das hat die Staatskanzlei am Mittwochnachmittag in einer „persönlichen Mitteilung“ des Ministerpräsidenten mitgeteilt. Darin kündigt Voigt auch an, gegen die Entscheidung vor das Verwaltungsgericht ziehen zu wollen.

Mario Voigts Statement in der Thüringer Staatskanzlei

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    Die Doktorarbeit von Mario Voigt steht seit über einem Jahr im Fokus. Im Umfeld der Landtagswahl 2024 in Thüringen waren Vorwürfe vom österreichischen Plagiatsjäger Stefan Weber erhoben worden, Voigt habe in seiner Doktorarbeit plagiiert. Die von Weber herausgearbeiteten Stellen gingen damals an die TU Chemnitz, die seither die Arbeit von Voigt überprüfte und sich fortgesetzt Kritik ausgesetzt sah, dass das Verfahren zu lange dauere.

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    Jetzt kam die Hochschule offenbar zu einer Entscheidung, die den Ministerpräsidenten veranlasst, selbst in die Offensive zu gehen. „Ich werde vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen. Der wissenschaftliche Kern meiner Arbeit ist von den Vorwürfen nicht betroffen“, wird Voigt in dem Schreiben der Staatskanzlei zitiert.

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    Er erhebt darin auch schwere Vorwürfe gegen die TU. Die habe im Februar 2025 einen externen Gutachter beauftragt, der festgestellt habe, dass ihm der Doktortitel nicht aberkannt werden müsse. „Warum die Universität ihrem eigenen Gutachten nicht folgt, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erklärte Voigt. Vielmehr seien im Mai 2025 die Regeln für die Überprüfung in Plagiatsverfahren angepasst und gezielt auf ihn angewendet worden, was Voigt als „befremdlich“ bezeichnet. Nach Angaben der Staatskanzlei beziehen sich die von der TU kritisierten Stellen auf 2,58 Prozent der Wörter.