Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag plant also, das nächste scharfe Schwert der Verfassung zu ziehen: den Antrag auf Auflösung des Landtages. Auf der ohnehin langen Liste ihrer Manöver dürfte damit wohl ein weiterer Fehlschlag landen – und auch dieser lässt sich klar am Fraktions- und Landesvorsitzenden festmachen, der als Zugpferd vorn dransteht.
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Direktmandat im Eichsfeld: Höcke gescheitert. Nächster Versuch in Greiz: gescheitert. Ministerpräsidentenwahl: gescheitert.
Misstrauensvotum gegen Ramelow: gescheitert. Misstrauensvotum gegen Voigt: gescheitert. Landtagsauflösung: folgt voraussichtlich diesem Muster des Scheiterns.
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Seit der Landtagswahl 2024, bei der die AfD erstmals in Thüringen stärkste Kraft auf Landesebene wurde, ist ihr offenbar jedes Mittel recht, um das demokratisch zustande gekommene Wahlergebnis in Zweifel zu ziehen. Sie nutzt dafür konsequent die Instrumente, die ihr die Verfassung bietet – und stößt dabei immer wieder an deren Grenzen.
AfD fehlt Mehrheit in Thüringen
Denn was braucht es, um ein Land zu regieren? Eine parlamentarische Mehrheit. Die AfD hat sie nicht. Und glaubt man den Demoskopen, hat sie in Thüringen derzeit – anders, als sie selbst glauben will – nicht einmal das Potenzial dazu, eine solche parlamentarische Mehrheit zu erringen.
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Wer die Mittel des Rechtsstaats nutzt, muss auch seine Entscheidungen akzeptieren. Ausgerechnet an dieser einfachsten Regel demokratischer Kultur scheitert die AfD zuverlässiger als an jedem ihrer fehlgeschlagenen Misstrauens- und Auflösungsversuche.





