In vielen deutschen Großstädten ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Wer eine Wohnung sucht, muss oft lange warten, Kompromisse bei Lage oder Größe eingehen oder findet nur befristete Angebote. Auch Mieterinnen und Mieter, die bereits eine Wohnung haben, spüren die steigenden Preise. Vor diesem Hintergrund will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das Mietrecht in einem neuen Gesetzentwurf reformieren. Jetzt liegen die Details vor. Was soll sich konkret ändern?

Was verbessert sich für Mieter?

In angespannten Wohnungsmärkten gilt seit 2015 die Mietpreisbremse. Das bedeutet: Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten, grundlegend modernisierte Wohnungen und Kurzzeitverträge waren bislang ausgenommen. Künftig soll die Ausnahme für befristete Verträge auf höchstens sechs Monate begrenzt werden. Das soll verhindern, dass befristete Verträge genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

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Bei möblierten Mietwohnungen muss der Zuschlag für Möbel künftig gesondert ausgewiesen werden. Unterbleibt diese Angabe, gilt die Wohnung als unmöbliert, und Mieterinnen und Mieter zahlen nur die zulässige Grundmiete. Der Möblierungszuschlag wird auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt und orientiert sich am Anschaffungswert sowie Abnutzungsgrad der Einrichtung. „Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht“, betont Ministerin Hubig.

Bei Indexmietverträgen orientiert sich die Miete an der Inflationsrate. Gerade in Zeiten stark steigender Preise kann das zu deutlichen Erhöhungen führen. Künftig sollen solche Anpassungen auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Damit sollen Mieter vor besonders starken Sprüngen geschützt werden.

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Mehr Schutz soll es auch für Mieterinnen und Mieter geben, die wegen Mietrückständen gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug soll eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete innerhalb einer zweimonatigen Frist vollständig beglichen wird. Voraussetzung: In den vergangenen zwei Jahren wurde keine vergleichbare Schonfrist genutzt. „Jede und jeder hat eine zweite Chance verdient“, sagte Hubig.

Was verbessert sich für Vermieter?

Eine Erleichterung für Vermieter gibt es bei Modernisierungsmaßnahmen: Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren zur Umlage von Modernisierungskosten soll von 10.000 auf 20.000 Euro pro Wohnung steigen. Angesichts gestiegener Baukosten soll das Investitionen erleichtern – etwa in energetische Sanierungen oder neue Fenster.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf muss zunächst im Bundeskabinett beraten und anschließend im Bundestag beschlossen werden. Ein genauer Zeitplan steht noch nicht fest.

Plattenbau- Hochhaus- Wohnsiedlung in Gelsenkirchen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Um Mieterinnen und Mieter besser zu schützen, kündigte Justizministerin Stefanie Hubig Reformen des Mietrechts an.© picture alliance / ZB/euroluftbild.de | Hans Blossey

Sind sich SPD und CDU einig?

Die CDU sieht beim Gesetzentwurf noch Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf brauche „an einigen Stellen noch Anpassungen“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings unserer Redaktion. „Korrekturbedarf gibt es zum Beispiel bei Indexmieten und Kurzzeitmietverträgen, sonst wird ein an sich auch für Mieter gutes Instrument gänzlich unattraktiv.“ Bei der geplanten Schonfristzahlung müsse klar geregelt sein, dass sie gezielt dort greifen solle, wo Obdachlosigkeit drohe. „Denn neben dem Mieterschutz müssen auch Kleinvermieter vor zahlungsunwilligen Mietern geschützt werden“, betonte Krings. 

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Die Erhöhung der Grenze für Kleinmodernisierungen auf 20.000 Euro wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sei indes richtig, denn Bauen und Handwerk seien deutlich teurer geworden. Gleichzeitig mahnte Krings, dass Änderungen am Mietrecht allein keine Wohnungskrise lösten: „Entscheidend ist, dass Maßnahmen wirklich helfen und nicht Investitionen verhindern.“ Die Unionsfraktion will deshalb Bauen schneller, einfacher und günstiger machen. Die CDU will konkrete Pläne dazu bei ihrem Parteitag Ende Februar beschließen.

Welche Reaktionen gibt es in der Branche?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Vorschläge, fordert aber ebenfalls Nachbesserungen. „Diese Reform ist überfällig und die geplanten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt für besseren Mieterschutz“, erklärt die Präsidentin des DMB, Melanie Weber-Moritz. „Aber es gibt noch Luft nach oben, Indexmieten sollten noch wirksamer begrenzt und bei Neuvermietung ausgeschlossen, Möblierungszuschläge stärker gedeckelt und Kurzzeitvermietungen die absolute Ausnahme werden.“ Zudem kritisiert der DMB, dass die Schonfristregelung nur einmalig gelten soll – vielen Mietern falle es in wirtschaftlich unsicheren Zeiten wiederholt schwer, ihre Miete pünktlich zu zahlen.

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Der Eigentümerverband Haus und Grund befürchtet hingegen eine Schwächung des Wohnungsmarktes. „Nur sehr wenige Mieterinnen und Mieter werden jemals von den Gesetzesänderungen profitieren“, sagte Präsident Kai Warnecke unserer Redaktion. „Gleichzeitig ist es ein weiteres Signal an private Vermieter: Investiert nicht, modernisiert nicht.“

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Viele Regelungen seien gut gemeint, aber schlecht umgesetzt. Das zeige sich etwa beim Möblierungszuschlag: Die Berechnung anhand von Anschaffungswert und individuellem Abnutzungsgrad sei in der Praxis schwer umsetzbar und streitanfällig. Zudem sei der Betrag von fünf Prozent zu niedrig angesetzt. Auch die Schonfristregelung bei Mietrückständen sei nicht praxistauglich. „Hier hat es das BMJV versäumt, eine auch für private Vermieter verständliche Regelung zu schaffen“, so Warnecke. Dabei böten diese zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland an.