Nach Kritik am Fehlen Zehntausender Dokumente in den Epstein-Akten hat das US-Justizministerium unter anderem drei zurückgehaltene Vernehmungsprotokolle veröffentlicht. Dabei handelt es sich Medienberichten zufolge um FBI-Memos zu Befragungen einer Frau, die 2019 bei der Behörde aussagte.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Sie gab an, im Alter von 13 bis 15 Jahren von Donald Trump sexuelle Übergriffe erlebt zu haben. Laut den unbestätigten Vorwürfen sollen sich diese in den 1980er-Jahren im Zusammenhang mit dem 2019 verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein ereignet haben. 

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Minderjährige soll jahrelang bedroht worden sein

Laut eines FBI-Ermittlungsprotokolls erklärte die Zeugin, Epstein habe sie „entweder nach New York oder New Jersey“ mitgenommen und ihr Trump vorgestellt. Sie habe Trump gebissen, als dieser versucht habe, sie zu Oralsex zu zwingen. Über Jahre hinweg hätten sie sowie ihr nahestehende Personen Drohanrufe erhalten, damit sie zu den Vorfällen schweigen.

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Analysen verschiedener US-Medien hatten ergeben, dass bei den Millionen der vom Justizministerium freigegebenen Akten zum Epstein-Skandal mehr als 47.000 Dateien mindestens vorübergehend entfernt wurden, darunter auch jene Vernehmungsprotokolle der Bundespolizei.

US-Justizministerium bezeichnet Vorwürfe als „unbegründet und falsch“

Am Donnerstag erklärte das Ministerium auf der Plattform X: Die Prüfung habe ergeben, dass insgesamt 15 Dokumente irrtümlicherweise als Dubletten markiert und als solche zunächst entfernt worden waren. Zudem habe sich bei fünf als vertraulich eingestuften Vernehmungsprotokollen herausgestellt, dass sie doch veröffentlicht werden könnten, „während das geheimhaltungsbedürftige Material weiter geschützt ist“.

News aus den USA

Das US-Justizministerium hatte die kurz vor der Wahl zu seiner ersten Amtszeit vorgetragenen Vorwürfe gegen Trump als „unbegründet und falsch“ bezeichnet. Wären sie irgendwie glaubwürdig, „wären sie sicherlich bereits gegen Präsident Trump instrumentalisiert worden“, hieß es.

Kritik an Veröffentlichungen: Namen der Opfer nicht geschwärzt

Die Veröffentlichungen erfolgen auf Grundlage des „Epstein Files Transparency Act“, der das Justizministerium verpflichtet, große Teile der Ermittlungsakten öffentlich zugänglich zu machen. Der US-Multimillionär Epstein hatte jahrelang einen Missbrauchsring betrieben, dem viele junge Frauen und auch Minderjährige zum Opfer fielen.

Die Handhabung der insgesamt drei Millionen Akten zu den Ermittlungen gegen Epstein war zuvor in die Kritik geraten. Unter anderem wurde bemängelt, dass Opfer nicht hinreichend geschützt und ihre Namen veröffentlicht worden seien.

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Demokraten werfen Justizministerium Täterschutz vor

Der demokratische Kongressabgeordnete Jamie Raskin kritisierte das Versäumnis, die Namen der Opfer zu schwärzen, während die Namen von Tätern und Komplizen unkenntlich gemacht worden seien. Einige der Opfer hätten sich öffentlich zum Missbrauch geäußert, viele jedoch nicht.

Sein Parteikollege Dan Goldman kritisierte Justizministerin Pam Bondi und ihr Ministerium ebenfalls für „unzulässige Schwärzungen“, die aus seiner Sicht US-Präsident Donald Trump und „andere in Verbindung zu Epstein stehende Täter“ schützten – während den Opfern der Taten „genau das Gegenteil“ angetan worden sei.

mit dpa, AFP