Nächste Runde im Eklat um den Deutschen Buchhandlungspreis: Zuerst wurden drei Buchläden vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, von der renommierten Auszeichnung ausgeschlossen. Am Dienstag wurde die Preisverleihung durch den Kulturstaatsminister in Gänze abgesagt. Nun steht der Vorwurf im Raum, die betroffenen Buchhandlungen seien zunächst über den wahren Grund, warum sie nicht teilnehmen können, getäuscht worden.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Dieser Redaktion liegt eine E-Mail an den Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ vom 10. Februar 2026 vor. „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, schreibt ein BKM-Mitarbeiter. „Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“
Auch interessant
Hat Weimers Behörde gelogen? Anwälte prüfen Dienstaufsichtsbeschwerde
Dem gegenüber steht eine Stellungnahme der Jury, die rund einen Monat später, am 9. März, veröffentlicht wurde – wenige Tage zuvor berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ über den Ausschluss der drei Buchläden. „Die nachträgliche Entscheidung, drei Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, wurde vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) getroffen und lag außerhalb des Einflussbereichs der Jury“, heißt es.
Wolfram Weimer erklärte im Interview mit dieser Redaktion, dass sein Haus Informationen über die drei Nominierten erhalten habe, die Zweifel an der Preiswürdigkeit aufkommen ließen. Daraufhin sei das sogenannte Haber-Verfahren aktiviert worden, mit dem Bundesministerien im Rahmen von staatlichen Förderpreisen das Bundesamt für Verfassungsschutz konsultieren können. So können sie Informationen über die potenziellen Empfänger staatlicher Gelder einholen. Die Prüfung in diesem Fall ergab, dass gegen die drei Buchhandlungen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen.

„Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig“, erklärt Sven Adam, Anwalt der betroffenen Buchhandlung „Rote Straße“ aus Göttingen. Man prüfe eine Dienstaufsichtsbeschwerde. „Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen“, erklärt eine andere Anwältin, die die Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen vertritt.
Betroffene Buchläden klagen gegen Weimer und den Verfassungsschutz
Am Montag seien Klagen gegen den BKM und den Verfassungsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin und Köln eingereicht worden. „Mit unseren Klagen wollen wir gerichtlich feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren“, erklärt der Anwalt der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“.
So reagiert der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien auf die Vorwürfe
Wie reagiert Wolfram Weimer auf die erhobenen Vorwürfe, seine Behörde habe die betroffenen Buchläden getäuscht? „Bei dem Schreiben handelt es sich – wie auch bei den Preisvergaben in den Vorjahren – um eine standardisierte Absage“, erklärte eine BKM-Sprecherin auf Anfrage. „Die Mail ging an alle Buchhandlungen, die nicht ausgezeichnet werden sollten. Aus Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe. Wir verweisen insoweit an das Bundesinnenministerium.“





