Seit 2020 dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – im Volksmund die Gesundheits-Apps – bezahlen. Da ist ein bunter Markt entstanden mit segensreichen Wirkungen für die Patienten und Produkten mit wohlklingenden Namen. Bezeichnungen wie „Hello Better Panik“, „Nichtraucherhelden-App“ oder „Vara–App für Wechseljahresbeschwerden“ verraten schon die Stoßrichtung. Die meisten Gesundheits-Apps gibt es zur Behandlung von psychischen Erkrankungen, gefolgt von Volkskrankheiten wie Adipositas und Rückenschmerzen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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1,6 Millionen Mal sind sie schon verschrieben worden. Welche App vom Arzt verordnet und von den Kassen bezahlt werden darf, weil sie nützlich ist, das wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft. Kostenerstattungsfähige Apps kommen in das DiGA-Verzeichnis, wobei einige Apps sofort dauerhaft aufgenommen werden. Die meisten aber werden nur vorläufig für eine verlängerbare Erprobungszeit von einem Jahr aufgenommen, in der sie ihren Nutzen belegen können. Für den GKV, den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, ist das problematisch. Denn die Kassen müssen vom ersten Tag an Apps bezahlen, deren Nutzen noch nicht nachhaltig erwiesen ist.
16 von 74 digitalen Anwendungen wurden komplett gestrichen
In einem Bericht der GKV, der die Entwicklung der DiGA seit 2020 beleuchtet, wird Kritik geübt: „Die Nutzenbewertung von DiGA zeigt nach wie vor Handlungsbedarf. Insgesamt wurden 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte DiGA konnte mit ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden zudem wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen, da sie keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten.“ Ende 2025, so heißt es im Bericht, seien nur noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten gewesen. Im Klartext bedeutet das, dass ein Fünftel der Gesundheits-Apps wieder von der Liste flog, weil diese auch in der Probezeit keinen Nutzen nachweisen konnten.
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Für Stefanie Stoff-Ahnis, die stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, ist dies ein Ärgernis: „Damit bleiben die Apps auf Rezept insgesamt immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dies führt zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patientinnen und Patienten.“ Nur ein „klarer, frühzeitig nachgewiesener Patientennutzen“ sei der Schlüssel zum Erfolg digitaler Anwendungen.
Der GKV fordert „politische Korrekturen“ und die Aufnahme von Apps in seinen Leistungskatalog nur noch bei nachgewiesenem Nutzen von Anfang an. Auch die Preisbildung der DiGA sieht der Verband als ein „strukturelles Problem“ und als finanzielle Belastung der Versichertengemeinschaft. Die hat seit Beginn der Rezeptfähigkeit der Apps immerhin 400 Millionen Euro an Leistungsausgaben für sie gezahlt.
Die Apps bleiben immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dies führt teilweise zu mangelnder Akzeptanz bei Ärzten und Patienten.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vizevorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes
Der Gesetzgeber ermöglicht den Herstellern, den Preis ihrer Apps für das erste Jahr in beliebiger Höhe festzulegen. Bislang lag die Preisspanne zwischen 119 Euro und 2077 Euro. „Dabei sind die Preise über die Jahre von durchschnittlich 411 Euro im ersten Berichtsjahr auf 544 Euro im Jahr 2025 deutlich angestiegen“, heißt es im Bericht. Die zwischenzeitlich verhandelten Preise der GKV mit den Herstellern von 40 DiGA lägen mit durchschnittlich 227 Euro hingegen deutlich niedriger.
„Dies zeigt, dass die freie Preisfestlegung im ersten Jahr systematisch zu deutlich überhöhten Preisen führt.“ Zwar können die neu verhandelten Preise rückwirkend angewandt werden, allerdings habe die GKV seit 2020 den Herstellern 63 Millionen Euro vorfinanzieren müssen. Sieben Millionen Euro sind verloren: Sie wurden für Apps gezahlt, die sich später als nutzlos erwiesen und aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen wurden.
Mitstreiter bei der Finanzkommission Gesundheit gefunden
Auch beim Kostenthema sieht Stefanie Stoff-Ahnis wichtigen Handlungsbedarf. Es sei problematisch, dass von den Krankenkassen für digitale Anwendungen – deren Nutzen noch nicht erwiesen sei – „beliebig hohe Herstellerpreise finanziert werden müssen“. Bei ihren Anliegen hat die GKV jetzt einen Mitstreiter gefunden.
Auch die Finanzkommission Gesundheit, die vergangene Woche 66 Maßnahmen für eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorgestellt hat, greift das Problem auf. Sie macht zwei Vorschläge, die von der GKV „sehr begrüßt“ werden: Verhandelte Vergütungsbeträge für die DiGA müssten „ab dem ersten Erstattungstag“ gelten und die Apps dürften nur mit nachgewiesenem Nutzen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden.

Inwieweit die Regierung den Kommissionsvorschlägen folgt, das ist noch ungewiss. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat klargestellt, dass sie die vorgestellten Maßnahmen jetzt noch nicht kommentieren werde. Zur Problematik des mangelnden Nutzennachweises von Gesundheits-Apps sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage, dass digitale Gesundheitsanwendungen vor einer Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis „umfangreiche Nachweise“ erbringen müssten.
„Dazu gehört bei einer Aufnahme zur Erprobung auch eine systematische Datenauswertung, mit der plausibel dargelegt wird, dass die digitale Gesundheitsanwendung für eine oder mehrere Patientengruppen einen positiven Versorgungseffekt erzielen kann, und die Vorbereitung einer entsprechenden Studie zur Erbringung des Nachweises.“ Die endgültige Aufnahme ins Verzeichnis erfolge, nachdem der positive Versorgungseffekt nachgewiesen worden sei.









