Artgerechte Tierhaltung ist vielen Verbrauchern wichtig. Doch bislang muss die Industrie nicht angeben, unter welchen Umständen geschlachtete Tiere gelebt haben. Das Logo an vielen Produkten im Supermarkt beruht auf Freiwilligkeit. Künftig soll sich das ändern. Nach Plänen des Bundesagrarministeriums soll im nächsten Jahr ein staatliches Tierhaltungslogo eingeführt werden. Die Maßnahme war lange geplant, soll nun aber noch mit einigen Änderungen kommen – und unter anderem auch Restaurants und Kantinen betreffen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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„In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen“, heißt es in einem Entwurf des Ressorts für ein entsprechendes Gesetz. Das Ausweiten der Kennzeichnung solle dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz auch dort nachkommen.
Fleisch im Supermarkt bereits jetzt größtenteils gekennzeichnet
Mit den Änderungen will die schwarz-rote Koalition außerdem Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Pflicht zur Kennzeichnung einbeziehen. Auch beim vorgesehenen einheitlichen Logo für Verpackungen und Speisekarten sind Änderungen geplant.
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Der Start der Kennzeichnung, die 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossen wurde, war zuletzt auf Anfang 2027 verschoben worden. Das System hat fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Bereits seit 2019 gibt es eine freiwillige eigene Kennzeichnung der Supermarktketten. Sie hat inzwischen die gleichen Stufen und umfasst schon Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel.
lro/dpa







