Millionenbeträge aus den Landeshaushalten für Renten: Ob das gerecht ist, stellen die ostdeutschen Ministerpräsidenten nun offensiv infrage. Klar ist: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in Deutschland die Renten. Mit der Wiedervereinigung wurden in sie auch die früheren DDR-Zusatz- und Sonderversorgungsansprüche überführt. Weil diese Verpflichtungen nicht vollständig aus der Rentenversicherung finanziert werden, müssen die ostdeutschen Länder ihre Haushalte enorm belasten.
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Thüringen stellt im entsprechenden Haushaltstitel derzeit rund 400 Millionen Euro bereit. Ein Blick zurück macht die Entwicklung sichtbar: 1992 waren dafür – umgerechnet – nur 136 Millionen Euro notwendig.
Ost-Regierungschefs fordern Gleichbehandlung bei Rentenlasten
Vor diesem Hintergrund suchen die ostdeutschen Regierungschefs den Schulterschluss. Sie sehen – und das zu Recht – eine Ungleichbehandlung gegenüber ihren westdeutschen Kollegen, deren Haushalte nicht in vergleichbarer Weise für solche Rentenansprüche aufkommen müssen.
Kurz erklärt: Das AAÜG
Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) regelt, wie bestimmte Rentenansprüche aus der DDR in das deutsche Rentensystem nach der Wiedervereinigung überführt wurden.
In der DDR gab es neben der normalen Rentenversicherung zahlreiche Zusatz- und Sonderversorgungssysteme – etwa für Volkspolizisten, Berufs- und Zeitsoldaten, Mitarbeiter des Staatsapparats oder bestimmte Großbetriebe. Diese Gruppen hatten oft höhere oder besondere Rentenansprüche. Mit dem AAÜG legte der Bund Anfang der 1990er Jahre fest, welche dieser Ansprüche anerkannt werden, in welcher Höhe sie in das westdeutsche Rentenrecht überführt werden, und wer die Kosten trägt.
Die Renten selbst zahlen heute die gesetzliche Rentenversicherung. Ein wesentlicher Teil der finanziellen Lasten wird aber bis heute von den ostdeutschen Bundesländern mitgetragen. Genau diese Kostenverteilung steht nun im Zentrum der aktuellen Debatte. red
Angeführt wird der Vorstoß von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Dass er und seine ostdeutschen Amtskollegen das Thema jetzt forcieren, hat zwei Ebenen. Es geht um eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten. Aber auch die politische Lage schwingt mit.
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In diesem Jahr stehen zwei wichtige Landtagswahlen im Osten an: in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern. Dort kämpfen vor allem Union und SPD darum, ihre Position zu stärken. Ein Thema, das die besondere Situation der ostdeutschen Länder betont und finanzielle Benachteiligungen gegenüber dem Westen herausstellt, kommt da zur rechten Zeit – und ist dennoch keine Jammer-Ossi-Nummer, weil es überfällig ist, dass der Bund handelt.




