Im Streit um die Besetzung des Gremiums, das den Verfassungsschutz kontrollieren soll, hat Thüringens Verfassungsgerichtshof das letzte Wort. Nach einer mündlichen Verhandlung über eine Klage der oppositionellen AfD-Fraktion zur Zusammensetzung des Kontrollgremiums in Weimar kündigten die Verfassungsrichter eine Entscheidung am 1. Juli an.
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Hintergrund ist, dass Kandidaten der AfD für das Gremium bei Wahlen im Thüringer Landtag regelmäßig durchgefallen sind.
AfD sieht sich benachteiligt
Das Parlament hatte im April 2025 zunächst vier Abgeordnete anderer Fraktionen zu Mitgliedern der sogenannten Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Mit ihrer Klage will die AfD eine Bewertung durch die Verfassungsrichter darüber, dass es keiner ihrer Kandidaten in das Gremium geschafft hat.
Kritisch sieht sie auch, dass die Kommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes trotzdem vor einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen habe.
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Die AfD stellt im Landtag in Erfurt die größte Fraktion. Die Partei wird in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Damit begründeten Vertreter der anderen Fraktionen bisher die Nicht-Wahl von AfD-Kandidaten in das Kontrollgremium.



