Die Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor, der dieser Redaktion vorliegt. Diese Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es in dem Dokument. Die SPD-Politikerin legt damit in ihrem Bemühen nach, die Opfer von Gewalt in Partnerschaften besser zu schützen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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In Deutschland werden Ehen in der Regel erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Die Ehepartner müssen zwölf Monate getrennt voneinander leben. So sollen sie in der Zeit darüber nachdenken können, ob sie sich endgültig trennen wollen. Eine frühere Scheidung ist bisher nur in besonderen Fällen möglich, in denen die Situation für einen der Partner eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.

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Nach Ansicht des Justizministeriums ist diese Formulierung und auch die bisherige Rechtsprechung für die Opfer gewalttätiger Partner nicht ausreichend. „Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig dieser Redaktion. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“

Gewalt in der Ehe: Scheidung soll vor Ablauf des Trennungsjahres möglich sein

Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres. Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

„In diesen Fällen soll somit in der Regel eine Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich sein“, heißt es aus dem Justizministerium. Dies gilt jedoch nicht, wenn beide Partner sich in vergleichbarer Weise gegenseitig Gewalt angetan haben. Dann müssen sie bis zu einer Scheidung weiterhin das Trennungsjahr abwarten.

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Hubig begründet ihren Vorstoß im Gesetzentwurf mit den „weiterhin alarmierend hohen Zahlen zu häuslicher Gewalt“. Das Bundeskriminalamt berichtet in seinem aktuellen Lagebild zu dem Thema von rund 266.000 Opfern häuslicher Gewalt in Deutschland im Jahr. Die Täter sind meist Männer. Die tatsächliche Zahl dürfte allerdings deutlich höher liegen, viele Fälle von Gewalt in Familien und Partnerschaften werden der Polizei nach allgemeiner Einschätzung nicht gemeldet. „Häusliche Gewalt stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar“, heißt es in dem Entwurf des Justizministeriums.

Die Reform ist nicht der erste Vorstoß der Justizministerin zur häuslichen Gewalt. Kürzlich präsentierte Hubig bereits Pläne, nach denen einem Partner der Umgang mit dem Kind verboten werden kann, wenn dieser gewalttätig gegen den anderen Elternteil geworden ist. Bereits vom Bundestag beschlossen ist ein weiteres Gesetz des Justizministeriums, mit dem Familiengerichte gewalttätige Partner zum Tragen einer elektronischen Fußfessel und zu verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings verurteilen können. Die Justizministerin will zudem das Strafgesetzbuch mit Blick auf sogenannte Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen nachschärfen.

Häusliche Gewalt: Opfer sollen Wohnort besser geheimhalten können

Hubigs neue Vorschläge sehen neben den Regelungen zur beschleunigten Scheidung vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheimhalten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann. „Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, erläutert Hubig die Neuerung. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“

Die SPD-Politikerin schlägt nun vor, dass die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch im Bezirk eines früheren Aufenthaltsorts des Kindes geführt werden können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings beispielsweise, dass dem Täter schon der Kontakt zum anderen Elternteil verboten worden ist oder das Opfer zu seinem eigenen Schutz in einem Frauenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung lebt.

Gewalt in der Familie ist kein privates Problem.

Stefanie Hubig

Bisher sollen Familienrichter in bestimmten Verfahren, die das Kind betreffen, vor einer Entscheidung aktiv auf eine Einigung der Elternteile hinarbeiten. Das soll nach dem Willen Hubigs in Fällen häuslicher Gewalt nicht mehr der Fall sein. Von einem Elternteil, der häusliche Gewalt erlitten hat, könne nicht regelmäßig erwartet werden, dass er sich auf Aushandlungsprozesse mit dem gewalttätigen Elternteil einlässt, begründet das Justizministerium die Änderung. Die Familiengerichte sollen Hinweisen auf häusliche Gewalt außerdem frühzeitig nachgehen müssen.

„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte nähmen dabei eine „Schlüsselrolle“ ein. „Wir wollen deshalb sicherstellen, dass der Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt wird“, fügte die Justizministerin hinzu.