Weniger Bürokratie und finanzielle Entlastung: Thüringen unterstützt Vereine weiterhin bei den Aufwendungen für Gema-Gebühren für veranstaltungsbezogene Musiknutzung. In diesem Jahr stünden dafür etwa 300.000 Euro zur Verfügung, teilte die Thüringer Staatskanzlei mit. Grundlage ist ein bereits im Mai 2025 neu aufgelegter Pauschalvertrag des Freistaats mit der Gema. 

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„Der laufende Pauschalvertrag des Landes mit der Gema sorgt dafür, dass Vereine ihre Veranstaltungen einfacher und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen organisieren können“, erklärte Thüringens Staatskanzleichef Stefan Gruhner (CDU).

Bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr

Den Angaben nach können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen die Gema-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen. Für die Veranstaltungen darf kein Eintritt verlangt werden und deren Veranstaltungsfläche darf 500 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Veranstaltungen müssen vor Beginn über ein Gema-Onlineportal angemeldet werden.

Aktuelle Nachrichten aus Thüringen

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden.

dpa