Die Linksextremistin Lina E. kommt jetzt doch vorzeitig frei. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch bestätigt. E. wurde im Mai 2023 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt und gilt als führendes Mitglied der linksextremen „Hammerbande“. Die Verurteilung wurde 2025 rechtskräftig.
Vorzeitige Entlassung: BGH hält Bewährung für gerechtfertigt
Zwei der schweren Gewalttaten spielten sich, obwohl die „Hammerbande“ sonst vor allem im Leipziger Raum aktiv war, in Thüringen ab und liegen mehrere Jahre zurück. Beide Taten richteten sich gegen den Betreiber der rechtsextremen Szenekneipe „Bull’s Eye“ Leon R., der zwischenzeitlich selbst wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil gegen R. ist noch nicht rechtskräftig. Mindestens einmal soll bei der Attacke auf R. auch ein Hammer zum Einsatz gekommen sein. Die Taten ereigneten sich 2018 und 2019 und sind Teil der Verurteilung.
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Nachdem sie inklusive Untersuchungshaft zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen hat, kommt E. jetzt zur Bewährung frei. Gegen ihre vorfristige Freilassung und die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung hatte der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt, die jetzt aber vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. „Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Karlsruher Richter. Dies gelte insbesondere, „weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat“, stellen die Richter fest.



