Abdul Ballout passt ins Bild, einerseits. Er ist jung, gerade 21, mit einer mittelschweren kriminellen Vergangenheit. Schon in den Teenagerjahren fing es an: Ballout schlägt einen Mitschüler, raubt einem anderen die Kopfhörer, als der gerade auf den Bus wartet. Und schon als Jugendlicher trifft er Islamisten, wird Sunnit, verteilt nach Informationen unserer Redaktion Korane, Salafisten nennen ihre Propaganda-Aktionen „Street Dawa“. Seine Schwestern und seine Mutter konnten ihn offenbar nicht aus den Fängen der Extremisten befreien, sein Vater lebte seit Jahren nicht mehr bei ihm. Mit Berufschancen sah es auch nicht gerade gut aus, Ballout lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld. Radikale Ideologie aber gibt es umsonst. Und sie gibt Halt in Krisen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Andererseits aber passt Abdul Ballout nicht in das Täterprofil, das Ermittler bei den vergangenen islamistischen Anschlägen beobachteten, etwa in Solingen, München oder 2016 in Berlin. Ballout ist in Berlin geboren, er reiste nicht als Geflüchteter 2015 oder später nach Deutschland ein. Er radikalisierte sich nicht blitzartig in wenigen Wochen in Online-Chatforen, sondern war seit Jahren in der islamistischen Szene Berlins unterwegs – und offenbar schon mehrere Jahre im Fokus der Sicherheitsbehörden. Und Ballout saß sogar schon wegen seiner Terrorpläne vor Gericht.

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Gewaltbereite Extremisten werden immer jünger

Im Mai verurteilt ihn ein Jugendrichter am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten, vorerst auf Bewährung. Ballout war in den Libanon gereist, wollte sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anschließen. Der CSD-Anschlag wirft deshalb zwei Fragen auf: Ist das Jugendstrafrecht der richtige Weg, um junge Extremisten vor Gewalt abzuhalten? Und wie gehen die Behörden mit so jungen Männern und ihren radikalen Plänen wie Ballout um?

Denn was Ermittler beim Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin bestätigt sehen, erscheint längst ein Trend: Gewaltbereite Extremisten werden immer jünger. Schon Jugendliche fallen auf, posten radikale Slogans auf ihren Social-Media-Profilen, schließen sich Gruppen-Chats an – und verüben auch Gewalt.

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Dass Radikale teilweise noch Kinder oder gerade erst Jugendliche sind, gilt nicht nur für Islamisten, sondern auch für Rechtsextremisten. In Hamburg steht die mutmaßliche Neonazi-Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ vor Gericht. Mehrere Angeklagte sind minderjährig, einer zur Tatzeit noch Kind.

Als Anis Amri 2016, damals 24 Jahre alt, mit einem Lastwagen auf den Berliner Breitscheidplatz rast und mehrere Menschen tötet, versagen die Sicherheitsbehörden im Vorfeld. Amri war lange auf dem Radar der Polizei – und doch gelang es nicht, ihn zu stoppen. Seitdem hat sich die islamistische Szene noch mehr verändert: Sie ist nicht nur jünger geworden, sie radikalisiert sich deutlich schneller – und sehr viel häufiger allein, vor dem Smartphone, in Foren, auf sozialen Plattformen wie Instagram und TikTok und in Chaträumen bei Telegram.

Auto fährt in Menschenmenge - CSD abgebrochen
Polizisten sichern Spuren am Tatort. Im Hintergrund: Das Auto, mit dem Abdul Ballout in die Menschenmenge raste. © dpa | Fabian Sommer

Die meisten politisch motivierten Gewalttaten verüben laut Polizei und Verfassungsschutz Rechtsextremisten. Auch Linksradikale fallen mit Gewalt zunehmend auf. Erst dahinter stehen religiös motivierte Extremisten mit Straftaten und Gewaltaktionen. Allerdings: Schaut man auf die Zahl der sogenannten „Gefährder“, ist das Bild ein anderes. Die Polizei fasst unter „Gefährder“ solche Personen, denen sie eine schwere Gewalttat, wie einen Anschlag, zutraut.

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Abdul Ballout galt den Ermittlern als „Hochrisikoperson“

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in der Hochphase des IS-Terrors nach 2015 ein neues Werkzeug entwickelt, Radar-iTE heißt es, eine Art Risikomanagement für Terroristen. Daten zu einer Person fließen zusammen: die Biografie, die Berufssituation, das Netzwerk von Familien und Freunden, Straftaten in der Vergangenheit, aber auch die Verbindung zur gewaltbereiten Szene. Ende Mai dieses Jahres bewerteten die Ermittler auch Abdul Ballout: Er galt ihnen als „Hochrisikoperson“.

Und Ballout ist seit Januar 2026 bei der Berliner Polizei als „Gefährder“ geführt. Bundesweit zählen die Kriminalämter aktuell 410 islamistische Gefährder. Zum Vergleich: 65 sind rechtsextrem, 17 sind Linksradikale. Erfahrene Staatsschützer sagen unserer Redaktion, dass ein großer Teil der besonders gefährlichen jungen Islamisten zwischen 18 und 21 Jahre alt sind – also sehr jung. Sie fallen oftmals noch unter das Jugendstrafrecht. Eine Anfrage beim BKA zu Altersangaben bei Gefährdern blieb bisher unbeantwortet.

Berliner CSD: Trauer nach Anschlag
Trauer nach dem Terror: Menschen legen Blumen an den Tatort im Berliner Tiergarten.© epd | Christian Ditsch

Das Berliner Gericht stellte im Prozess gegen Ballout fest, dass seine persönliche Entwicklung noch nicht erwachsene Reife hatte – und verurteilte ihn für seine IS-Ausreiseversuche mit einer „Vorbewährung“. Eine solche Sanktion erlaubt nur das Jugendstrafrecht. Eine Strafe wird auf Probe zur Bewährung ausgesetzt, Abdul Ballout wandern nicht in Jugendhaft. Dafür aber muss er sich bei einer Beratungsstelle melden, Auflagen erfüllen. Sechs Monate später wollte das Gericht noch einmal über die Bewährung entscheiden. Dazu kommt es nicht. Ballout verübte den Anschlag auf den CSD.

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Ballout sollte eine Chance bekommen. Das Gericht aus Jugendrichter und Schöffen war sich noch nicht sicher, in welche Richtung sein Leben gehen würde. Und entschied, ihn freizulassen. Jugendgerichte können weitaus individuellere Sanktionen verhängen als im Erwachsenenrecht: etwa Therapien verordnen, Sitzungen bei der Jugendhilfe oder der Suchtprävention, Anti-Gewalt-Trainings. Ballout verpflichtete das Gericht dazu, das Deradikalisierungsprogramm für Extremisten zu durchlaufen, insgesamt 26 Termine. Er bekam einen Bewährungshelfer.

Die Idee im Jugendstrafrecht ist: weniger Strafe, mehr Erziehung. Weniger Abgelten der Schuld, mehr die Verhinderung einer weiteren kriminellen Karriere.

Doch gerade der Fall Ballout wirft Fragen auf im Umgang mit jungen Extremisten und ihren Gewaltfantasien. Der Fall des Berliner Islamisten wurde am Amtsgericht verhandelt, die Richter verhandeln nur selten Fälle von schwerer Radikalisierung. Zwar lud das Gericht einen LKA-Beamten und eine Islamwissenschaftlerin ein – aber konnten Richter und Schöffen wirklich erkennen, wie radikal Ballout war? Die Tat, die er kurz darauf beging, spricht dagegen.  

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„Der Knast macht Menschen selten weniger radikal. Und irgendwann kommen sie frei“

Manche Rechtspolitiker in der Union fordern nun, das Jugendstrafrecht für radikalisierte Täter über 18 Jahre auszusetzen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will, dass extremistische „Gefährder“ grundsätzlich nicht unter das Jugendstrafrecht fallen – und keine Strafen auf Bewährung bekommen.

Fachleute der Jugendgerichte und Gerichtshilfe sehen das kritisch. Gerade das Jugendstrafrecht biete gezieltere Sanktionen, um weitere Gewalt eines jungen Menschen zu verhindern, etwa mit speziellen Beratungen und Therapien – sofern Personal dafür da ist. Und selbst manch ein Ermittler sagt: „Der Knast macht Menschen selten weniger radikal. Und irgendwann kommen sie frei.“